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Konzepte und Kriterien

PKV kritisiert aktuellen Entwurf der Rechengrößen

18. September 2024 - Zum Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales spricht PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther von einer Wettbewerbsverzerrung. Sie müsse in der Krankenversicherung beenden werden. Außerdem müsse die Wahlfreiheit der Verbraucher gestärkt werden.

„Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – oder besser Versicherungspflichtgrenze – soll auf 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro) steigen. Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV noch stärker als bisher“, macht PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther deutlich.

Schleichender Weg zur ‚Arbeitnehmer-Bürgerversicherung‘?
Es fährt fort: „Wird dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entsteht schleichend eine ‚Arbeitnehmer-Bürgerversicherung‘. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher, denn ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Garant für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem.

Er garantiert einen ressourceneffizienten Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot. Die PKV leistet dabei einen entscheidenden Beitrag: Mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge sorgen die Privatversicherten im demografischen Wandel für zusätzliche finanzielle Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung, von der auch gesetzlich Versicherte spürbar profitieren.“

Wie es heißt, war bis Ende 2002 die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die damalige Bundesregierung hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht. Das Ziel: Der Kreis der Versicherten, die frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, sollte systematisch eingegrenzt werden.

Wettbewerb zwischen den Versicherungssystemen immer stärker beschnitten
Seitdem hat die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer stärker beschnitten. Die Grenzwerte driften von Jahr zu Jahr weiter auseinander. 7.650 Euro soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es noch 6.750 Euro.

Soweit die Stellungnahme des PKV-Verbandes zum Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025. (-el / www.bocquel-news.de)

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