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Konzepte und Kriterien

PKV: Arbeitgeberzuschuss 2024 & Beitragsbemessung

30. November 2023 - Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV (gesetzliche Krankenkasse) erhöht. Für die PKV und ihre Mitglieder wirkt sich das auf den maximalen Arbeitgeberzuschuss und diverse Höchstbeiträge aus. Die PKV stärkt das gesamte Gesundheitssystem.

Einige Werte in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. Dazu gehören insbesondere die maximalen Arbeitgeberzuschüsse und die Höchstbeiträge in der Pflegepflichtversicherung, im Standardtarif und im Basistarif.

Die Höchstwerte für die Arbeitgeberzuschüsse und für die Beiträge zur Pflegeversicherung, zum Standard- und Basistarif werden auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der verschiedenen Beitragssätze berechnet - die Beitragsbemessungsgrenze – eine der sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung

Zwei der Werte wird die Bundesregierung 2024 anheben:
Jetzt - Ende November 2023 - hat der Bundesrat der entsprechenden Verordnung für 2024 aus dem Bundesarbeitsministerium zugestimmt. Es geht um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Er wurde Ende Oktober vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben. Grundlage hierfür ist stets die Prognose des Schätzerkreises, der Mitte Oktober zusammenkam.

Für 2024 ergeben sich damit folgende Werte, die für die PKV relevant sind:

  • Beitragsbemessungsgrenze 2024: 5.175,00 Euro/Monat (2023: 4.987,50 Euro/Monat)
  • allgemeiner Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2024 wie 2023: 14,6 Prozent
  • durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 2024: 1,7 Prozent (2023: 1,6 Prozent)
  • Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern seit Juli 2023 und auch 2024: 3,4 Prozent.

Maximale Arbeitgeberzuschüsse für Privatversicherte 2024
Abhängig Beschäftigte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem privaten Krankenversicherungsbeitrag. Er beträgt die Hälfte ihres Versicherungsbeitrags. Zudem kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag ihrer Angehörigen erhalten.

Der Arbeitgeber zahlt bei abhängig Beschäftigten allerdings nicht mehr als den gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitgeberzuschuss. Dieser entspricht dem halben GKV-Höchstbeitrag (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz), der für alle gesetzlich Versicherten mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt. Der durchschnittliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt dieses Jahr bei 843,52 Euro.

Höchstbeiträge in der PKV 2024'
Für die Private Pflegeversicherung, den Basistarif und den Standardtarif hat der Gesetzgeber Höchstbeiträge festgelegt.
Der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegeversicherung liegt 2024 bei 175,96 Euro (2023: 169,58 Euro) im Monat. Privatversicherte Ehepaare zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung, also 263,94 Euro. Für Privatversicherte mit Anspruch auf Beihilfe gilt 2024 ein Höchstbeitrag von 70,38 Euro (2023: 67,83 Euro) und als Ehepaar zusammen 105,57 Euro (101,75 Euro).

Anders als in der Sozialen Pflegeversicherung ist der Beitrag und damit der Höchstbeitrag zur Privaten Pflegeversicherung unabhängig davon, ob oder wie viele Kinder der Versicherte hat. Das liegt daran, dass die PKV durch die Alterungsrückstellungen Generationengerechtigkeit schafft.

Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung
Der Höchstbeitrag zum Standardtarif ist identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV und berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Er beträgt damit 2024 im Monat 755,56 Euro (2023: 728,18). Ehepaare zahlen zusammen im Standardtarif maximal 1.133,34 Euro (2023: 1.092,27 Euro). Durch die langjährige Mitgliedschaft in der PKV und die Anrechnung ihrer Alterungsrückstellungen zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbeitrag.

Für den Höchstbeitrag des Basistarifs wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen. Dadurch ist der Höchstbeitrag im Basistarif höher als im Standardtarif: 843,52 Euro (2023: 807,98 Euro). (-el / www.bocquel-news.de)

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