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Ohne BU droht den meisten Arbeitnehmern Altersarmut

6. Juni 2019 - Viele Arbeitnehmer trifft im Verlauf des ihres Lebens die Berufsunfähigkeit. Ohne ausreichende Absicherung droht man dabei schnell in die Armut abzurutschen. Daher empfehlen Experten der VGH Versicherung sich mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) ausreichend gegen die finanziellen Folgen abzusichern.

Aktuell sind rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner in Deutschland nicht in der Lage ihren Beruf weiter auszuüben. Jährlich kommen etwa 170.000 neue Fälle hinzu.

Mit weit mehr als 40 Prozent zählen nervliche und psychische Erkrankungen wie Burn-Out zu den häufigsten Ursachen für Erwerbsminderung, direkt gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates.

„Leider können die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung die Betroffenen nicht vor einer finanziellen Notlage bewahren – hier muss jeder rechtzeitig selbst aktiv werden“, rät Vorsorge-Experte Frank Heuer von den VGH Versicherungen (www.vgh.de).

Wenn aus temporären Problemen eine Berufsunfähigkeit wird
Dauerhafter Stress auf der Arbeit und körperliche Überlastung können zu Kopfschmerzen, Migräne, psychischen Beschwerden, Magenproblemen und Erkrankungen am Bewegungsapparat führen. Leider schaffen es viele Arbeitnehmer trotz Prävention oder Reha-Maßnahmen nie wieder, ganz beschwerdefrei zu werden. Sie haben Schwierigkeiten, ihre Arbeitskraft zu erhalten, und werden im schlimmsten Fall berufsunfähig.

„Als berufsunfähig gilt derjenige, der seinen Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall für einen längeren Zeitraum von mindestens sechs Monaten voraussichtlich ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kann“, sagt VGH-Experte Heuer.

Geringe gesetzliche Leistungen im Ernstfall
Liegt eine Berufsunfähigkeit vor und wird ein entsprechender Antrag genehmigt, besteht Anspruch auf eine halbe gesetzliche Rente. Allerdings gilt dies nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind, und nur für Betroffene, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. „Um den Lebensstandard ausschließlich mit der Leistung aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung zu halten, ist diese zu gering“, erklärt Frank Heuer. Zudem erfüllen immer weniger Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen des begrenzenden Geburtsjahrgangs.

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, kann keine Berufsunfähigkeitsrente, sondern lediglich eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Um eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sein, mindestens drei Stunden täglich irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und erhält eine halbe Rente. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle. Geschlechterübergreifend beläuft sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei Neu-Rentnern nur auf rund 750 Euro monatlich.

Versorgungslücke privat ausgleichen
Damit Arbeitnehmer im Fall einer Berufsunfähigkeit ihren Lebensstandard aufgrund der finanziellen Einbußen nicht gänzlich aufgeben müssen, bietet der Versicherungsmarkt unterschiedliche Produkte zur privaten Absicherung an. So gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung überwiegend als selbstständige Versicherung oder seltener als Zusatzversicherung (BUZ), letztere in Ergänzung zu einer Rentenversicherung, einer Risikolebensversicherung oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. In der Regel wird ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent geleistet. Eine BUZ kann im Leistungsfall zum Beispiel entweder die laufenden Beiträge des Hauptvertrages übernehmen oder darüber hinaus noch eine zusätzliche Rente zahlen.

Um den zunehmend individuellen Lebenssituationen Rechnung zu tragen, bietet der Markt vermehrt Alternativen zur bisherigen Absicherung. Neben leistungsstarken Premium-Tarifen für Kunden mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis können inzwischen auch abgestufte Varianten bis hin zu Grundfähigkeitsabsicherungen gewählt werden. Ebenso sind Absicherungen mit Hilfe einer Pflegeversicherung möglich.

Kein Verweis auf einen anderen Beruf
„Der große Vorteil einer privaten Versorgung im Vergleich zur gesetzlichen ist, dass die Verweisung auf einen anderen Beruf, den der Betroffene trotz seiner Erkrankung ausüben könnte, wegfällt. Kann der Versicherte nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten, erhält er die Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“, erklärt Frank Heuer. Während der Berufsunfähigkeit wird die vereinbarte Rente bis zum vertraglich festgelegten Ablauf gezahlt. Die Höhe und den Ablauf der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente legt der Kunde bei Vertragsschluss selbst fest. Die Höhe der Absicherung sollte die Lebenssituation umfassend berücksichtigen und mit Hilfe einer detaillierten Versorgungsanalyse im Beratungsgespräch ermittelt werden – im Falle des niedersächsischen Marktführers VGH also durch VGH-Vertreter und in vielen Sparkassen. (-ver / www.bocquel-news.de)

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