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Konzepte und Kriterien

Neues Standard-Produkt würde unnötig verunsichern

26. April 2018 - Die Initiative Pro Riester lehnt ein neues Riester-Standard-Produkt als wenig hilfreich ab. Mitglieder der Initiative sind sich einig, dass Verbraucher durch eine komplexere Produktlandschaft unnötig verunsichert werden. Zur Optimierung der Riester-Rente stellt Pro Riester einen Maßnahmen Katalog vor.

Reformen zur Riester-Rente sind wesentlich sinnvoller für Verbraucher, als ein neues Standard Produkt zu entwickeln und damit unnötig Verunsicherung zu streuen, davon sind die Mitglieder der Initiative Pro Riester (www.proriester.de) überzeugt. Sie halten es für effektiver und damit sinnvoller, die Riester-Rente weiter zu entwickeln, bürokratische Hürden zu reduzieren und damit Kosten zu senken. Zum Ende des Jahres 2017 belief sich die Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge auf mehr als 16,5 Millionen, davon 10,867 Millionen Riester-Renten und 1,767 Policen als Wohn-Riester. Derzeit stagniert das Neugeschäft nahezu. Politische Kreise diskutieren derzeit ein neu modelliertes Riester-Standard-Produkt. Versicherungskreisen drängen dagegen auf eine Vereinfachung der bestehenden Riester-Rente.

„Den Millionen von Kunden hilft ein entschlacktes Modell der Riester-Rente viel mehr als noch ein neues Produkt am Markt“, sagt Joachim Haid, Mitinitiator der überparteilichen Initiative Pro Riester. „Die dringend notwendige private Altersvorsorge kann so effektiv gestärkt werden und hilft, drohender Altersarmut vorzubeugen.“

„Die Riester-Rente ist trotz mancher Kritik ein einmaliges Erfolgsmodell“, ergänzt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische (www.diebayerische.de). Das Unternehmen unterstützt die Initiative. „Mit Reformen lässt sich dieses Altersvorsorgeprodukt weiterhin attraktiv gestalten.“

Acht-Punkte-Programm zur „Entschlackung“ der bestehenden Riester-Rente

Im Einzelnen schlägt die Initiative Pro Riester folgende Maßnahmen vor:

  • Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie, mindestens aber eine Absenkung auf 80 Prozent.
  • Automatische Investition des Steuervorteils in die Riester-Rente anstatt Auszahlung des Betrags an den Versicherungsnehmer. Dies hätte den Vorteil, dass ein bedeutender Teil der Riester-Förderung nicht Gefahr läuft, für den Konsum verbraucht zu werden, sondern zusätzlich die Rentenansprüche im Alter erhöht.
  • Ausdehnung des Kreises der anspruchsberechtigten Personen auf alle Steuerzahler und damit auch Einbeziehung der Selbstständigen.
  • Indexierung des maximal geförderten Jahresbeitrages von aktuell 2.100 Euro, damit die heutige Kaufkraft trotz Inflationsrate auch in Zukunft gesichert ist. 
  • Vereinheitlichung der Kinderzulage für alle Kinder auf 300 Euro pro Jahr - unabhängig vom Geburtsjahr.
  • Vereinfachung des Zulagenprozesses: Das Finanzamt führt bereits die Günstigerprüfung durch und veranlasst direkt die Überweisung der Zulagenförderung.
  • Vereinfachung der Überprüfung des Förderanspruchs: Zur Vermeidung von Rückforderungen durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ausgezahlten Zulagen, teils mehrere Jahre nach Auszahlung, ist es notwendig, den Förderanspruch bereits vor Auszahlung zu überprüfen.
  • Vereinfachung des Zertifizierungs- und Klassifizierungsprozesses: Mit der Einführung der Produktinformationsblätter müssen die zertifizierten Tarife jetzt zusätzlich nochmals  bei der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) durch den Klassifizierungsprozess laufen.

Wegen der damit stark erhöhten Verfahrensdauer kommen verbraucherfreundliche tarifliche Verbesserungen erst viel später auf den Markt. Außerdem verursachen diese Prozesse unnötige Verwaltungskosten bei den Anbietern. (-ver / www.bocquel-news.de)

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