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Konzepte und Kriterien

Murks bei bAV-Verträgen: Mehrheit weist Mängel auf

11. Dezember 2017 - Das Thema betriebliche Altersvorsorge bleibt in aller Munde. Jetzt deckt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) massive Mängel bei bAV-Policen auf. Das ergab die Auswertung von 1.000 bAV-Verträgen durch die bbvs GmbH. In 95 Prozent der untersuchten Fälle gab es keine Dokumentation der Beratung.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen aus eigenem Entgelt eine Betriebsrente aufbauen, fehlen entweder einige der erforderlichen Dokumente oder die Vereinbarungen weisen beträchtliche Mängel auf. Das kann zu Vermögensschäden, zu Schwierigkeiten beim Ausscheiden aus dem Betrieb und zu schwerwiegenden Haftungsrisiken für die Arbeitgeber führen. So sind in neun von zehn Fällen beispielsweise die Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen fehlerhaft oder gar nicht vorhanden.

Das ergab eine Auswertung von rund 1.000 bAV-Verträgen durch die bbvs GmbH (www.bbvs.apella.de), eine Rentenberatungsgesellschaft, die sich vor allem mit der betrieblichen Altersversorgung befasst. Die Ergebnisse dieser Auswertungen wurden an das Deutsche Institut für Altersvorsorge (www.dia-vorsorge.de) weitergeleitet und in dem DIA-Dossier „Mängel in bAV-Verträgen – unerkannte Haftungsfallen“ jetzt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

„Eine völlig fehlerfreie Entgeltumwandlung muss man mit der Lupe suchen“, sagt Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der bbvs. Ein ernüchterndes Resümee. „Viele Unternehmen sitzen daher auf einer Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer sowie finanziell belastenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.“ Seit Monaten werde vor allem über die Neuerungen gesprochen, die das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) ab 2018 für die betriebliche Altersversorgung bringt. „Die alte bAV-Welt bleibt aber weiter bestehen und mit ihr massive Mängel bei kleinen und mittleren Unternehmen.“

Dabei sind fehlende oder fehlerhafte Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen bei weitem nicht der einzige Mangel, der in großer Häufigkeit entdeckt wurde. Bei 60 Prozent der untersuchten Vereinbarungen fehlten die Vertragsdokumente für die Direktversicherung oder Pensionskasse. Ohne Versicherungsschein kann aber die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung nicht bestimmt werden. Außerdem droht unter Umständen eine Nachzahlung von Steuern und SV-Beiträgen.

Die Liste der Fehler geht weiter: In 95 Prozent der untersuchten Fälle gab es keine Dokumentation der Beratung. Bei der Hälfte der Verträge war der Ablauf der Versicherung nicht mit dem tatsächlichen Rentenalter synchronisiert. Bei einem Viertel wichen Daten im Antrag, in der Entgeltumwandlungs-Vereinbarung und in der Police voneinander ab. Falsche Überschusssysteme in der Anwartschafts- und Rentenphase, falsche Buchung der betrieblichen Altersversorgung auf der Gehaltsabrechnung und die fehlerhafte Behandlung von eingeschlossenen Zusatzversicherungen sind weitere Fehler, die in den untersuchten bAV-Verträgen immer wieder zu finden waren.

Jetzt müsste es eine dringende Aufgabe für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmen mit bAV sowie für die Vertriebspartner sein, die bAV-Verträge entsprechend zu aktualisieren und zu komplettieren. (-ver / www.bocquel-news.de)

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