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Konzepte und Kriterien

Länger Steuerentlastung für die Lebensversicherer

8. Dezember 2016 - Noch ein Jahr steuerliche Entlastung für die Lebensversicherer in Deutschland. Die Übergangsregelung für den steuerlichen Höchstbetrag, mit der die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) geschützt werden soll, wird bis 2018 verlängert. Davon profitieren Versicherer und auch Kunden.

Die Lebensversicherer werden ein weiteres Jahr von steuerlichen Entlastungen profitieren, die wegen der niedrigen Zinsen eingeführt wurden. Eine Übergangsregel für die Besteuerung von Kapitalpuffern bei Überschussbeteiligungen in Lebensversicherungs-Policen bleibt bis 2018 erhalten. Damit können Versicherungskunden auf höhere Erträge hoffen. Das meldete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) als erste.

Dem Bericht zufolge wurde die Übergangsregelung für den steuerlichen Höchstbetrag, mit der die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) geschützt werden soll, bis 2018 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätten große Teile der freien Rückstellungen aufgelöst und versteuert werden müssen.

Die RfB gilt als ein von den Versicherungsunternehmen eingerichteter Sicherheitspuffer, damit die Ausschüttungen für das Versichertenkollektiv auch in schwierigen Kapitalperioden mit wenig Rendite und in der Niedrigzinsphase stabil zu halten. Erst 2015 hatte ein Kompromiss des Bundesfinanzministeriums mit Vertretern der Bundesländer dafür gesorgt, dass die Kunden so tendenziell höhere Ausschüttungen erhalten können.

So wurde die Maximalgröße für den sogenannten kollektiven Teil der RfB von 80 Prozent der Eigenmittelanforderungen auf 60 Prozent gesenkt. Damit können die Versicherer, vereinfacht ausgedrückt, nur noch 60 Prozent der Gelder als Eigenmittel deklarieren, sodass mehr Geld für die Kunden bleibt.

Das bedeutet also gute Nachricht für die Lebensversicherer und ihre Kunden. : ein weiteres Jahr werden sie von steuerlichen Entlastungen profitieren. Diese Regelung wurde eingeführt, um sie vorerst vor den Folgen des Niedrigzinses zu schützen. Fachleute bestätigen, dass ohne diese Verlängerung wohl große Teile der freien Rückstellung für die Beitragsrückerstattung (RfB) hätten aufgelöst und versteuert werden müssen, hieß es zur Begründung. Die Leidtragenden wären die Kunden gewesen.

Bei der Lebensversicherung soll die Rückstellung für Beitragsrückerstattung die Garantien im Sinne des Kunden absichern und die Überschüsse stabilisieren. Aus dem aktuellen Gesetzesbeschuss geht hervor, dass die Übergangsregelung um den steuerlichen Höchstbetrag für RfB nun bis zum Veranlagungszeitraum 2018 gilt, heißt es in dem Bericht von dpa-AfX weiter. (-el / www.bocquel-news.de)

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