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Hebelt Senatsbeschluss jetzt das System aus?

10. August 2017 - Ab August 2018 haben Beamte im Stadtstaat Hamburg die freie Wahl, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein und dann erstmals eine Art Arbeitgeberanteil zu bekommen. Andererseits bleibt es jedem Beamten unbenommen, privat mit einer individuellen Beihilfe von Vater Staat versichert zu sein.

Wahlkampfgeplänkel – oder handfeste Tatsache? Der Stadtstaat Hamburg ist dabei, ein lang erprobtes System aus den Angeln zu heben. Medienberichten zufolge plant man in der Hansestadt „einen Umsturz in der Krankenversicherung“. Ab August 2018 will Hamburg inzwischen ganz konkret seinen Beamten erstmals Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Im Umkehrschluss sollen Beamte die Möglichkeit haben, sich vorteilsfrei für oder gegen eine Absicherung in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden – und die Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen anzustreben. Etliche Politiker sehen darin die richtige Entwicklung – zumal sie kaum eine Möglichkeit auslassen, das duale System in Sachen Krankenversicherung durch eine Bürgerversicherung für alle ablösen zu wollen, während der Verband der Privaten Krankenversicherung (www.pkv.de) massiv vor den Folgen warnt.

Regelung tritt in Hamburg im August 2018 in Kraft
Der erste Schritt ist bereits vollzogen, denn der Senat des Stadtstaats hat jetzt beschlossen, dass die neue Regelung im August nächsten Jahres in Kraft treten wird. Beamte konnten sich zwar schon immer gesetzlich versichern, müssen aber bisher den vollen Beitrag zahlen – ohne einen Arbeitgeberanteil, während privat krankenversicherte Beamte durch die individuelle Beihilfe von Vater Staat den halben Beitrag erstattet bekommen. In Hamburg sind derzeit nahezu 3,5 Prozent der 40.000 aktiven Beamten und 30.000 Pensionäre in der GKV versichert.

Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sagte gegenüber der FAZ, dass es jetzt für die Beamten erstmals eine echte Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Versicherung geben werde. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass der Staat auch die Kosten gesetzlich versicherter Beamter übernehme.

Dem Vernehmen nach setzt das Bundesland Hamburg damit etwas um, was als bundesweite Regelung im Bundesrat erst Anfang Juni gescheitert war. Also doch Wahlkampf durch die Hintertür im SPD-regierten Stadtstaat? Cornelia Prüfer-Storcks plädiert nun dafür, dass auch alle anderen Bundesländer selbst entscheiden sollten, ob sie dem Hamburger Beispiel wollten. „Es gibt eine Handlungsoption“, sagte die SPD-Politikerin.

Der Hamburger Beschluss stellt es jedoch jedem Beamten frei, ob er sich für die GKV oder die PKV entscheide. Wenn ein Beamter nichts an seinem derzeitigen Krankenversicherungsstatus ändern möchte, kann er alles so belassen wie bisher.

Schließlich kann sich ein Beamter in Hamburg künftig statt der Beihilfe die Hälfte des gesetzlichen Beitrags als Zuschuss zur gesetzlichen Kasse pauschal auszahlen lassen. Das wurde schriftlich fixiert in dem eine Seite umfassenden „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“.

Wie einem Bericht der FAZ zu entnehmen ist, rechnet der Hamburger Senat nicht mit einer Welle von Übertritten. Darauf würden die kalkulierten 5,8 Millionen Euro Mehrausgaben hindeuten, denn dieser Betrag würde ausreichen, den derzeit 2.400 gesetzlich versicherten Beamten in Hamburg die Hälfte ihres Kassenbeitrags zu erstatten.

Hamburger Entscheidung nicht unwidersprochen hinnehmen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat Hamburger Entscheidung nicht unwidersprochen gelassen, vielmehr kritisierte er den Vorstoß als „erklärte Strategie derjenigen, die am Ende eine Einheitskasse wollen“. Der PKV-Verband wiederholte in diesem Zusammenhang alt bekannte Argumente: Dieser Trend führe zum Ende der freien Arztwahl, zu steigenden Kosten und zu einer schlechteren Versorgung. Auch der Beamtenbund meldete sich verunsichert zu Wort, weil seiner Meinung nach viele Details noch offen seien. Was würde beispielweise geschehen, wenn nun ein gesetzlich versicherter Beamter beruflich in ein anderes Bundesland wechseln wolle. Der Chef des Hamburger Beamtenbunds Rudolf Klüver vermutet, dass der Senatsbeschluss am Ende der Vorstoß „Wahlkampfunterstützung für (SPD-Spitzenkandidat) Martin Schulz auf dem Weg zur Bürgerversicherung“ sein könnte. (-el / www.bocquel-news.de)

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