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Konzepte und Kriterien

Gutachter: 9 Millionen Schäden & 30 Milliarden €

4. Februar 2025 - Die Kfz-Versicherer begrüßen die Initiative des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), bundesweit einheitliche Standards für Kfz-Sachverständige und ihre Gutachten zu etablieren. Auf dem 63. Verkehrsgerichtstags in Goslar hat nun der VDI eine neue Richtlinie vorgestellt, die verbindliche Mindestanforderungen und Kompetenzstandards für Kfz-Sachverständige setzt.

Das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Eine anerkannte Ausbildung gibt es ebenso wenig wie Qualitätsstandards für Schadensgutachten. „Neben den guten und fundierten Weiterbildungen anerkannter Institutionen gibt es Anbieter, die Menschen ohne Ausbildung und Vorkenntnisse nach sieben Stunden Online-Unterricht zum Kfz- Sachverständigen erklären“, kritisiert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de). „Langfristig kann die neue VDI-Richtlinie sowohl die Zahl der fragwürdig qualifizierten Sachverständigen als auch der mangelhaften Gutachten reduzieren.“

Klar strukturierte Daten
Einen weiteren Vorteil der neuen VDI-Richtlinie sehen die Versicherer in der einheitlichen Struktur der Gutachten, die der VDI vorsieht. „Klar strukturierte Daten sind gute Daten – denn sie ermöglichen es den Versicherern, die Inhalte schnell und digital zu erfassen, zu prüfen und den Schaden zügig zu regulieren“, so Käfer-Rohrbach. Im Jahr 2023 haben die Kfz-Versicherer insgesamt rund 9 Millionen Schäden reguliert, der Schadenaufwand betrug rund 30 Milliarden Euro.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI), einer der wichtigsten technischen Richtliniengeber in Deutschland, hat sich des Themas angenommen und mit der Richtlinie VDI 5900 MT „Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“ die Grundlage für ein einheitliches Berufsbild der KfzSachverständigen geschaffen.

An der modular aufgebauten Richtlinie haben alle wesentlichen Vereine, Verbände und Organisationen des Kfz-Sachverständigenwesens mitgearbeitet. Die Richtlinie gliedert sich in vier Teile: 1. Grundlagen, 2. Schäden und -Bewertung, 3. Unfallanalyse, 4. Assistiertes, automatisiertes und vernetztes Fahren.

Dem „Wildwuchs” ein Ende setzen
Seit Jahrzehnten mangelt es in Deutschland allerdings an einheitlichen Vorgaben für die Qualifikation und das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen“, sagt Christof Kerkhoff, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik. Durch die fehlende Regulierung ist es immer wieder zu uneinheitlichen Ausbildungsstandards und Qualitätsproblemen gekommen. Diesem „Wildwuchs“ setzt der VDI nun mit der im Februar erscheinenden Richtlinie ein Ende.

Die neue Richtlinie fand auf dem Verkehrsgerichtstag breite Zustimmung unter Vertretern und Vertreterinnen von GDV, AvD, ADAC und weiteren relevanten Institutionen. „Sie soll nicht nur die Qualität der Ausbildung sicherstellen, sondern auch das Vertrauen in Kfz-Sachverständige stärken – ein wichtiger Schritt, insbesondere im Hinblick auf eine seriöse Schadensermittlung und -abwicklung“, so Kerkhoff.

Mindestanforderungen und Kompetenzen
Die Richtlinie dient der Durchsetzung von einheitlichen Mindestqualifikationen und Qualitätssicherungen im Tätigkeitsbereich der Sachverständigen für Fahrzeugschäden und -bewertung. Sie leistet damit einen Beitrag zur Schaffung eines einheitlichen Berufsbilds des Sachverständigen für Fahrzeugschäden und -bewertung.

Die Richtlinienreihe VDI-MT 5900  richtet sich an Institutionen, die Sachverständige ausbilden oder prüfen, sowie an Fachleute, die bereits in diesem Bereich tätig sind. Sie legt die Grundlagen für eine einheitliche und hochwertige Berufsausübung. (Umar Choudhry / www.bocquel-news.de)

 

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