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Konzepte und Kriterien

GiroCard gestohlen: Karte sperren und Kuno nutzen

11. Dezember 2017 - Viele Deutsche zahlen bevorzugt bargeldlos mit der GiroCard. Aber gerade im Weihnachtstrubel werden zuhauf GiroCards gestohlen. Was im Falle des Kartendiebstahls zu tun ist, haben die Experten der Arag analysiert. Sie raten dringend dazu, die Karte schnellstmöglich beim zentralen Notruf sperren zu lassen.

Christmas-Shopping wird mit der GiroCard (früher EC-Karte) erst richtig schön. Ohne viel Bargeld kann man nach Herzenslust – und Kontostand – einkaufen. Wer die Vorteile des Plastikgeldes gern nutzt, sollte allerdings die Nummer 116 116 kennen. Das ist der zentrale Sperrnotruf für alle Girocards.

Nach einem Kartendiebstahl – kommt im Weihnachtstrubel leider viel zu häufig vor – sollte man es aber nicht bei diesem einen Anruf belassen! Bankkunden sollten auch zur Polizei gehen. Die Experten des Rechtsschutzversicherers Arag (www.arag.de) erläutern, warum.

Schnelle Sperrung ist wichtig
Die GiroCard ist mit Abstand das beliebteste Plastikgeld in Deutschland. Kommt die Karte einmal weg, egal ob durch Unachtsamkeit oder Diebstahl, wählt man den allgemeinen Sperrnotruf unter 116 116, um sie schnellstmöglich aus dem Verkehr zu ziehen. Eine schnelle Sperrung ist wichtig, weil die Karte dann nicht mehr zusammen mit der Geheimzahl verwendet werden kann, also zum Beispiel an Geldautomaten oder bei Händlern, die auf das PIN-Verfahren setzen. Dort, wo noch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) zum Einsatz kommt, kann das Konto aber allein per Unterschrift belastet werden, ohne dass geprüft wird, ob die Karte gesperrt ist. Der Anruf beim Sperrnotruf reicht also nicht aus, wenn die GiroCard in falsche Hände gerät.

Polizei und „Kuno" einschalten
Um zu verhindern, dass ein Dieb per gefälschter Unterschrift das Konto belastet, hilft nur der Gang zur Polizei, um eine sogenannte Kuno-Meldung vorzunehmen. Kuno steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisations-strukturen". Dieses Sperrsystem der Polizei leitet die Bankdaten direkt an die zentrale Meldestelle des Handels weiter. Will der Dieb dann mit der Karte bezahlen, wird in den angeschlossenen Geschäften bei der Kartenprüfung die Sperrung angezeigt. Um Kuno zu nutzen, muss man persönlich bei der Polizei vorbeigehen, online oder telefonisch lässt sich die Sperre nicht vornehmen.

Das Konto im Auge behalten
Trotz Kuno sollte man in den nächsten Wochen nach dem Kartendiebstahl die Kontoauszüge im Auge behalten, denn nicht alle Händler nehmen an Kuno teil. Findet man unrechtmäßige Abbuchungen, kann man die Lastschrift zurückbuchen lassen, dazu hat man laut der Arag-Experten bis zu acht Wochen nach Buchungsstellung Zeit. Beharrt ein Händler auf Zahlung, ist er in der Beweispflicht, dass der Karteninhaber beim Kauf tatsächlich unterschrieben hatte. (-ver / www.bocquel-news.de)

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