logo
logo

Produkte und Profile

Fürs Studium die wichtigsten Versicherungen

21. August 2024 - Mit dem Abitur in der Tasche und neuen Herausforderungen im Blick starten viele Schulabgänger in die Studienzeit. Dieser Schritt bedeutet oft auch den Auszug aus dem Elternhaus. Die Zurich Versicherung gibt hilfreiche Tipps, welche Versicherungen für Studierende essenziell sind und worauf sie achten sollten.

Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sie greift, wenn man unbeabsichtigt einen Schaden verursacht. Für Studierende lohnt sich ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz:

„Nicht alle Studierenden sind weiterhin über die Familienversicherung der Eltern abgesichert. Wer nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt, vor dem Studium berufstätig war oder bereits ein Erststudium abgeschlossen hat, muss sich selbst versichern“, erklärt Gabriel Gallinger, Experte für Sachversicherungen bei der Zurich Gruppe Deutschland (www.zurich.de).

Hausratversicherung
Auch Studierendenwohnungen sind heutzutage oft mit wertvollen Gegenständen wie Laptops oder Tablets ausgestattet. Daher sollte der Hausrat ausreichend versichert sein. Diese Versicherung schützt das Eigentum in der Wohnung oder im Studierendenwohnheim vor Schäden wie Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasserschäden.

„Die Hausratversicherung der Eltern kann im Rahmen einer Familienversicherung weiterhin Schutz bieten, solange es sich um das Erststudium oder die erste Ausbildung handelt“, so Gallinger. Nach dieser Phase ist jedoch ein eigener Vertrag notwendig.

Für Wohngemeinschaften gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Versicherungsvertrag abzuschließen. Dabei muss eine Person den Vertrag übernehmen, während die anderen Mitbewohner namentlich aufgeführt werden.

Ein weiterer Vorteil der Hausratversicherung: Sie bietet auch Schutz außerhalb der Wohnung. Wer sein Fahrrad nicht in der Wohnung unterbringen kann, kann es mitversichern lassen. Standardmäßig sind Fahrräder in abschließbaren Räumen wie Fahrradkellern geschützt, aber nicht im Freien. Zudem gilt der Versicherungsschutz weltweit für bis zu 90 Tage, beispielsweise bei Auslandssemestern oder längeren Reisen.

Private Unfallversicherung
Während des Studiums sind Studierende bei universitären Tätigkeiten durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies umfasst Vorlesungen, Seminare, Bibliotheksbesuche und den Weg zur Hochschule.

Die meisten Unfälle – rund 60 Prozent laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) – passieren jedoch in der Freizeit oder zu Hause, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Eine private Unfallversicherung kann hier sinnvoll sein, um finanzielle Folgen bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen abzufedern.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein früher Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich für Studierende lohnen. Die Beiträge sind in jungen Jahren meist günstiger, und der Gesundheitszustand ist in der Regel besser. Da die Hürden für gesetzliche Leistungen hoch sind, schließt eine private Absicherung die Lücke und kann im Fall einer längeren Krankschreibung oder schweren Erkrankung, die zur Berufsunfähigkeit führt, helfen.

Fondsgebundene Rentenversicherung
Für eine solide Altersvorsorge ist es nie zu früh. Studierende profitieren von einer langen Laufzeit, die bei fondsgebundenen Rentenversicherungen höhere Erträge ermöglichen kann. Wertschwankungen lassen sich über die Zeit ausgleichen, und wer früh vorsorgt, legt den Grundstein für eine gute Versorgung im Alter. Wer es sich leisten kann, sollte sich bereits in jungen Jahren mit diesem Thema auseinandersetzen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.