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Konzepte und Kriterien

Für den LV-Zweitmarkt Hinweispflicht gefordert

9. Juli 2018 - Bei vorzeitiger Vertragskündigung verzichten Lebensversicherte nach wie vor auf Vorteile, die ein Verkauf am Zweitmarkt bringen würde. Im Jahr 2017 ist das Stornovolumen von LV-Verträgen wieder leicht angestiegen. Jetzt wäre die Hinweispflicht auf die Verkaufsmöglichkeit am LV-Zweitmarkt dringend geboten.

„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich in Bezug auf das Stornoverhalten von Lebensversicherten nicht viel geändert hat", sagt Dr. Marcus Simon, Vorstand der Winninger AG (www.winninger.de). „Immer noch ist den meisten Versicherungsnehmern unbekannt, dass es mit dem Policenverkauf eine bessere Alternative zur Kündigung gibt, denn etwa ein Drittel dieser Policen hätte am Zweitmarkt gewinnbringend verkauft werden können. Wir sind der Meinung, dass diese Unwissenheit nur durch eine Hinweispflicht auf den Zweitmarkt behoben werden kann. Dieser sollten Versicherungsunternehmen ebenso wie Banken und Vermittler nachkommen."

Und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) bestätigt, dass sich  das Stornovolumen von Lebensversicherungen im Jahr 2017 mit 12,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2016 wieder leicht vergrößert hat.

Versicherte, die ihren Vertrag auf jeden Fall kündigen wollen oder auf Grund eines Liquiditätsengpasses kündigen müssen, könnten  diesen besser am Zweitmarkt verkaufen, sagt der Winninger Vorstand, denn hier würden sie in der Regel 2 bis 4 Prozent mehr Geld erhalten. Außerdem würden sie einen Rest-Todesfallschutz (beim Tod der versicherten Person erhalten – auch die Hinterbliebenen, die eine Todesfallsumme abzüglich des Kaufpreises und der bis dahin eingezahlten Prämien und einer Verzinsung als nachträgliche Kaufpreiserhöhung ausgezahlt bekommen).

Verbraucher profitieren von der Hinweispflicht
„Von einer Hinweispflicht, wie es sie in anderen Ländern seit vielen Jahren gibt, werden deutsche Verbraucher profitieren", so Simon. „Aber auch für die Versicherungsunternehmen und die Vermittler ist das nicht von Nachteil, da die verkauften Policen ja bis zum Ablauf weitergeführt werden. So wird das Versichertenkollektiv nicht durch Storno geschwächt und der Bestand des Maklers reduziert sich ebenfalls nicht."

Der Policenaufkäufer Winninger erwirbt unabhängig vom Versicherungsunternehmen nahezu alle Kapitallebens- und -Rentenversicherungen, die folgende Kriterien erfüllen: der Mindestrückkaufswert beträgt 10.000 Euro und die Mindestrestlaufzeit noch drei Jahre. Bei größeren Verträgen wird auch der Ankauf von kürzeren Restlaufzeiten geprüft. Ausgeschlossen sind laut Marcus Simon Direktversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Riester- oder Rürup-Verträge. (-ver / www.bocquel-news.de)

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