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Fast alle befürworten das Sozialpartnermodell

13. September 2018 - Eine deutliche Mehrheit der Gewerkschaften (77 Prozent) und der Großteil (65 Prozent) der Arbeitgeberverbände zeigen Bereitschaft, ein Sozialpartnermodell zu vereinbaren. Doch immer noch gehen die Ansichten und Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des BRSG laut einer Studie weit auseinander.

Mit der Einführung des sogenannten Sozialpartnermodells strebt der Gesetzgeber eine größere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland an. Doch noch ist nichts unterschrieben. Zum Verbreitungspotenzial der bAV durch das BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) gibt es unterschiedliche Ansichten – allerdings schätzt die Mehrheit der Gewerkschaften das Verbreitungspotenzial hoch ein. Ein gemeinsames Forschungsprojekt von der Axa Konzern AG (www.axa.de) und der V.E.R.S. Leipzig GmbH (www.vers-leipzig.de) vergleicht das Stimmungsbild zur betrieblichen Altersversorgung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Übrigens haben bereits andere Versicherer Sozialpartnermodelle aufgelegt (siehe bocquel-news vom 11. Juni 2018 Individuelle Lösungen für das Sozialpartnermodell und bocquel-news 30. Juli 2018 Die starken Vier mit der innovativen „LebensRente“).

Die Ansichten und Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gehen aber auch heute noch deutlich auseinander. So schätzt ein Viertel (25 Prozent) der Arbeitgeberverbände die eigenen allgemeinen Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung als „mittelmäßig“ bis „eher schlecht“ ein. Unter den Gewerkschaften sind es nur halb so viele (11 Prozent), die die eigenen Kenntnisse als „mittelmäßig“ einstufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von der Axa, die gemeinsam mit der V.E.R.S. Leipzig im Rahmen eines Forschungsprojekts Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur betrieblichen Altersversorgung befragt hat.

Differenzierte Ansichten zum Potenzial des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Zwei Drittel (66 Prozent) der befragten Gewerkschaftsvertreter und knapp die Hälfte (46 Prozent) der Arbeitgeberverbände sind laut Studie der Ansicht, das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eigne sich zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Doch insbesondere unter den Arbeitgeberverbänden zeigt sich ein differenzierteres Stimmungsbild. Rund jeder fünfte Arbeitgeberverband (19 Prozent) gibt demnach sogar an, dass das BRSG „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ zur weiteren Verbreitung der bAV in Deutschland beitrage.

„Schon im Vorgang zur Studie haben wir feststellen müssen, dass zahlreiche Verbände und Gewerkschaften in Deutschland erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufweisen. Einige Verbände hatten sich zuvor noch kaum mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt“, kommentiert Prof. Dr. Fred Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, die Studienergebnisse. Die Bereitschaft zur Umsetzung eines Sozialpartnermodells sei aber auf beiden Seiten vorhanden.

Demnach wären sowohl eine deutliche Mehrheit der Gewerkschaften (77 Prozent) als auch der Großteil (65 Prozent) der befragten Arbeitgeberverbände dazu bereit, ein Sozialpartnermodell zu vereinbaren. Doch gibt auch knapp ein Viertel (22 Prozent) der Gewerkschaften an, unter keinen Umständen in Verhandlungen zu einem Sozialpartnermodell einsteigen zu wollen.

Allerdings sind die Gewerkschaften unterschiedlicher Ansicht über die bestehenden Lösungen zur Umsetzung: Laut Studie bevorzugt ein Drittel (33 Prozent) weder die Möglichkeit eines eigenen Sozialpartnermodells noch eine branchenübergreifende Lösung.

In zwei Stimmungslager gespalten
Die Arbeitgeberverbände – auf der anderen Seite - ziehen beide Lösungen zur Umsetzung in Betracht und spalten sich dabei in zwei Stimmungslager auf. Während die Hälfte (50 Prozent) die verbands- oder branchenübergreifende Lösung präferiert, sprechen sich 40 Prozent für die Umsetzung eines eigenen Sozialpartnermodells aus.

„Die hohe Akzeptanz zur möglichen Umsetzung eines Sozialpartnermodells bestätigt uns in unserer Strategie, die Chancen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu nutzen. Wir haben bereits einen gesamthaften Lösungsansatz erarbeitet und freuen uns nun, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Gespräche zur konkreten Umsetzung einzusteigen“, resümiert Dr. Patrick Dahmen, Vorstand für das Vorsorgegeschäft bei der Axa Konzern AG, die Studienergebnisse.

Weniger Komplexität in der bAV mit dem Sozialpartnermodell der Axa
Um Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in Deutschland bedarfsgerechte Lösungen zu bieten, hat die Axa ein Modell für die reine Beitragszusage entwickelt, das besonderen Wert auf sichere, stabile und renditestarke Rentenleistungen legt. Durch die Kollektivierung von Beiträgen und daraus resultierende Ausgleichsmechanismen soll der Versicherungsnehmer so deutlich höhere Renditechancen gegenüber einer individuellen Anlage erhalten. Den Angaben zufolge ist das Modell bereits mit der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (www.bafin.de) besprochen. Demnach macht es die betriebliche Altersversorgung so einfach wie noch nie. Beispielsweise kann eine im Sozialpartnermodell der Axa so abgeschlossene Police zukünftig bei einem Arbeitgeberwechsel unkompliziert übertragen werden, heißt es.

„Mit dem Sozialpartnermodell ergänzen wir unser bestehendes Angebot. Dabei profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Arbeitnehmer aller Altersklassen haben den Vorteil einer attraktiven Rendite und eines hohen Sicherheitsmaßes durch kollektives Handeln. Auf der anderen Seite entfällt für den Arbeitgeber die Haftung“, sagt Dr. Patrick Dahmen weiter. Eine weitere Ausgestaltung des Modells erfolge nun gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Für das Forschungsprojekt Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften befragt
Das Forschungsprojekt wurde in konzeptioneller Zusammenarbeit mit und im Auftrag der Axa von der V.E.R.S. Leipzig GmbH unter der Schirmherrschaft und der persönlichen Mitwirkung von Prof. Dr. Fred Wagner, Institut für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, durchgeführt. Befragt wurden 37 Arbeitgeberverbände und 9 Gewerkschaften in persönlichen und telefonischen Interviews.

Mit der Studie sollte die Einstellung der Tarifvertragsparteien gegenüber dem BRSG ganz allgemein und gegenüber den einzelnen Neuregelungen untersucht werden. Sowohl aufseiten der Arbeitnehmer als auch aufseiten der Arbeitgeber sollte erforscht werden, wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz aufgenommen und umgesetzt wird sowie welche Hemmnisse, Probleme und Herausforderungen es möglicherweise bei der Umsetzung gibt. (-el / www.bocquel-news.de)

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