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Fachanwalt will gegen Lebensversicherer klagen

11. Februar 2025 - Mehrere Rechtsanwaltskanzleien haben vor kurzem Klagen gegen Lebensversicherungsgesellschaften eingereicht, um für die Versicherten deutlich höhere Auszahlungen als den Rückkaufswert zu erstreiten. Das sagte Rechtsanwalt Werner Hogrefe. Für die Klagen lägen zahlreiche Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen vor.

In der Vergangenheit habe die Kanzlei Hogrefe (www.kanzlei-hogrefe.de) in außergerichtlichen Vergleichen viele Erfolge erzielt. In einzelnen Fällen seien Auszahlungen von bis zu 200 Prozent über dem Rückkaufswert vereinbart worden. In den meisten Fällen habe der zusätzliche Betrag 50 bis 70 Prozent betragen. Die Bereitschaft für Vergleiche sei aber bei den Versicherungsgesellschaften in letzter Zeit gesunken; deshalb müsse jetzt geklagt werden.

Fachanwalt Hogrefe kündigt in einem Interview mit Vertragshilfe24 (https://vertragshilfe24.de/) weitere Klagen gegen Lebensversicherer an. Sein Vorwurf: Versicherungsgesellschaften würden in Sachen LV-Rückkaufswert am Schluss oft fehlerhaft ab.

Wie aus der Kanzlei Hogrefe mitgeteilt wird, würden drei Urteile des aus den Jahren 2005 und 2006 die rechtliche Grundlage für die Klagen. Daraus würde sich ergeben, dass die Versicherungsnehmer nach den üblichen Berechnungsmethoden an den mit ihren Beiträgen angeschafften und erwirtschafteten Vermögensgegenständen nicht hinreichend beteiligt werden.

„Berechnungsmethoden auf Basis der Eigenkapitalrendite oder der Nettoverzinsung sind nicht korrekt“, so Hogrefe. Rechtlich müsse der Versicherer dem Versicherten die sogenannte „Nutzung" auszahlen, die er aus den Sparbeiträgen erwirtschaftet habe und die sehr viel höher sei. Diese könne man mit Gutachten von Aktuaren berechnen und belegen und dann beim Widerruf geltend machen.

In den Prämien seien verschiedene Sicherheitszuschläge enthalten, mit denen die Versicherer ebenfalls Erträge erwirtschaften, die in aller Regel am Ende der Laufzeit einbehalten würden. Auch das sei nicht rechtmäßig und werde Inhalt der Klagen sein.

Versicherte sollten das verlangen, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und sich nicht mit der üblichen Berechnung von Versicherern abfinden. Auf der Website von Vertragshilfe24.de können Versicherte in wenigen Minuten eine Berechnungsmöglichkeit nutzen, um eine vorläufige Einschätzung zu ihrem Vertrag zu erhalten. (-el / www.bocquel-news.de)

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