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Eine für alle - oder wie versichert sich eine WG?

27. März 2017 - Eine für alle? Um Kosten zu sparen, entscheiden sich immer mehr Studenten bei ihrem Auszug aus dem Elternhaus für eine Wohngemeinschaft (WG). Auch bei Senioren wird dieses Wohnmodell immer beliebter. In der ersten Euphorie der neuen Wohnsituation denkt kaum jemand an eine dringend nötige Hausratversicherung.

Ob zu zweit, zu dritt oder zu viert: Wohngemeinschaften erfreuen sich sowohl bei Studenten als auch zunehmend bei Senioren steigender Beliebtheit. Verhältnismäßig niedrige Mieten und das Aufteilen der Nebenkosten sind gute Argumente, sich eine Wohnung zu teilen. Doch wie ist der Hausrat einer Wohnge-meinschaft versichert?

Wie bei der Württembergische Versicherung (www.wuerttembergische.de) zu erfahren ist, haften generell die Hauptmieter, wenn es in der WG zu Schäden am Hausrat zum Beispiel durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm kommt. Um die finanziellen Folgen zu minimieren, empfiehlt es sich laut Aussagen des Versicherers, innerhalb der WG über das Thema Hausratversicherung vordringlich zu sprechen.

Grundsätzlich umfasst eine Hausratversicherung sämtliche Gegenstände, die im Haushalt genutzt werden oder der Einrichtung dienen wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dem Versicherungsnehmer gehören oder nicht. Ausgeschlossen ist allerdings das Eigentum von Untermietern. Es sei daher ratsam, vor dem Abschluss einer Hausratversicherung einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Sind dort alle WG-Bewohner als gleichberechtigte Mieter aufgeführt? Oder ist ein einzelnes WG-Mitglied als Hauptmieter im Vertrag genannt?

… dann sind alle anderen Untermieter
Steht nur eine Person als Hauptmieter im Mietvertrag, sind alle anderen Untermieter. Dann erscheint es empfehlenswert, dass jeder jeweils eine eigene Hausratsversicherung für sein Zimmer in der WG abschließt. Denn eine durch den Hauptmieter abgeschlossene Versicherung umfasst ihre Möbel, Schränke samt Inhalt und Weiteres nicht. Dabei gilt es zu beachten, dass in die Versicherung der Untermieter auch alle Wertgegenstände aufgenommen werden, die zwar dem jeweiligen Untermieter gehören, jedoch in einem Gemeinschaftsraum stehen, wie etwa ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine.

Sind hingegen alle Bewohner im Mietvertrag aufgeführt, kann auch eine gemeinschaftliche Versicherung abgeschlossen werden. Hierbei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass der Vertrag beim Wechsel einzelner WG-Bewohner jeweils angepasst werden kann.

Mit Infos im Vorfeld steht und fällt die Entscheidung
Gerade für Studenten ist es sinnvoll, sich im Vorfeld zu erkundigen, ob gegebenenfalls für sie noch ein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern besteht. Denn Kinder, die während des Studiums oder der Ausbildung vorübergehend in einer WG wohnen, sind in der Regel kostenfrei über die elterliche Hausratversicherung versicherbar. Der Versicherer sollte jedoch vorab über Änderungen der Wohnsituation informiert werden. Der Versicherungsschutz über die Eltern erlischt üblicherweise, sobald die Kinder einen eigenen Hausstand gründen. (-el / www.bocquel-news.de)

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