logo
logo

Produkte und Profile

E-Scooter: Problemlöser bei Staus auf den Straßen?

20. Juni 2019 - Nach langer Debatte hat der Gesetzgeber den Weg für Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Scooter, frei gemacht. Bisher umstritten war, ob E-Scooter auf den Bürgersteig, Radwege oder auf die Straße gehören. Für die schon längst heißbegehrten Flitzer gibt es neue Regelungen und auch Versicherungen.

Der Weg für E-Scooter ist jetzt frei! Sie werden schon bald aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken sein. Im Behördendeutsch heißen sie Elektrokleinstfahrzeuge. Dahinter verbirgt sich eine ganze Palette unterschiedlicher Gefährte, zu denen neben Hoverboards etwa Longboards, Monowheels oder aber speziell auch die E-Scooter zählen. Wie die UDV Unfallforschung der Versicherer (www.udv.de) mitteilt, sehen Verkehrsexperten in den neuen elektrischen Flitzern schon eine Problemlösung chronisch verstopfter Innenstädte. Statt mit Autos im Dauerstau zu stehen, könnten beispielsweise Berufstätige die wendigen Roller nutzen, die sie gegebenenfalls sogar zusammenklappen und mit in Busse und Bahnen nehmen könnten.

Erst kürzlich haben Bundestag und Bundesrat nach kontroverser Debatte über die Details den rechtlichen Rahmen für die Zulassung von E-Scootern geschaffen. Die am Ende verabschiedete Fassung der Verordnung unterscheidet sich dabei in einigen wesentlichen Punkten vom Entwurf des Bundesverkehrsministeriums. Experten verschiedener Verbände, darunter auch die UDV, hatten Sicherheitsbedenken geltend gemacht und auf die Änderungen hingewirkt. Auch die Bevölkerung ist gespalten, was die Freigabe der elektrischen Roller betrifft. So sind heute 16 Prozent der Deutschen komplett gegen die Einführung des neuartigen fahrbaren Untersatzes im Straßenverkehr (siehe auch bocquel-news vom 20. Mai 2019 Von der Rolle: E-Scooter bald auf deutschen Straßen).

Kontrovers diskutiert wurde vor allem die Frage, wo die neuen Elektromobile ihren Platz haben sollen – auf dem Bürgersteig, dem Radweg oder der Straße? Ursprünglich hatte der Bund geplant, dass Gefährte mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 Stundenkilometern auf dem Gehweg fahren dürfen. Schnellere Gefährte sollten auf den Radweg oder die Straße beschränkt bleiben.

Gegen diese Regelung hatten sich Verkehrsexperten gewehrt. „E-Roller sind Kraftfahrzeuge, und die haben auf Gehwegen grundsätzlich nichts zu suchen“, erklärte etwa Siegfried Brockmann, Leiter der UDV. Denn Kollisionen mit Fußgängern können schwerwiegende Folgen haben. Zwar klinge auch Tempo zwölf eher gemächlich, doch das täusche. „Bei einem Aufprall mit dieser Geschwindigkeit könnte auf einen stehenden Fußgänger eine Kraft von rund 150 Kilogramm beziehungsweise sechs handelsüblichen Zementsäcken wirken“, hieß es in einer Stellungnahme des GDV. „Besonders ältere Personen wären allein durch einen Sturz potenziell von langwierigen Verletzungsfolgen betroffen.“ Ähnlich hatte sich der ADAC geäußert.

Der Bundesrat, der die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung absegnen musste, stimmte dafür, dass E-Scooter unabhängig von ihrer Geschwindigkeit auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren müssen. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind für die neue Fahrzeugklasse tabu.

Für jeden Scooter muss eine Kfz-Haftpflichtpolice abgeschlossen werden
Den übrigen Regelungen der Verordnung stimmte der Bundesrat zu. Zugelassen werden Fahrzeuge – wie die E-Scooter - mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern. Ein Führerschein ist nicht nötig, auch eine Helmpflicht besteht nicht – wohl aber eine Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine Kfz-Haftpflichtpolice abgeschlossen werden. Minderjährige Fahrer können die Versicherung nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten bekommen.

Wer auf den wendigen Flitzern ohne Haftpflicht am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Bei einem Unfall sind zudem hohe Schadensersatzforderungen möglich, die der Verursacher aus eigener Tasche bezahlen muss.

Die Polizei geht davon aus, dass viele Fahrer dieses Risiko bislang bewusst in Kauf genommen haben. 71 Elektroroller wurden im vergangenen Jahr allein in Berlin sichergestellt – also noch vor dem aktuellen Boom. Auch in Großstädten wie Hamburg und München gab es schon eine zweistellige Zahl von Verfahren wegen Fahrens eines E-Scooters ohne Versicherungsschutz.

Händler können Modelle inklusive Plakette anbieten
Mit der neuen Verordnung dürfte sich dieses Problem entschärfen, heißt es bei den Unfallforschern im GDV Gesamtverband Deutscher Versicherer. Denn Abschluss und Nachweis einer Versicherung sind demnach vergleichsweise unkompliziert. Die Kunden erhalten dazu von ihrem Kfz-Versicherer eine selbstklebende Plakette zugeschickt, die sie an ihrem Gefährt anbringen müssen. Händler können auch E-Scooter verkaufen, die bereits über eine Versicherungsplakette verfügen.

  • Potenzial: Die Unternehmensberatung McKinsey prophezeit E-Scootern den Durchbruch. Bis zum Jahr 2030 soll der Umsatz im Segment „Mikromobilität“ in Europa auf 100 bis 150 Milliarden US-Dollar (entspricht bis zu 133,8 Milliarden Euro) steigen.
  • Power: In Deutschland werden E-Roller mit einem Höchsttempo von 20 km/h zugelassen. Theoretisch ließen sich mit den kleinen E-Motoren auch sehr viel höhere Geschwindigkeiten erreichen. Die Akkus teurer Modelle haben eine Reichweite von mehr als 100 Kilometern.

E-Scooter-Verleiher stehen in den Startlöchern
Rechtlich sind mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Voraussetzungen für einen Siegeszug der E-Scooter geschaffen. Manche Verkehrsforscher glauben denn auch, dass sie im Innenstadtbereich einen nennenswerten Anteil der Autofahrten ersetzen werden. Andere sind skeptisch: Sie vermuten, dass Roller vor allem nur auf dem Weg zur nächsten Haltestelle von Bus oder Bahn zum Einsatz kommen werden, die sonst zu Fuß oder mit dem Rad erledigt worden wären.

Zumindest an der Reichweite der Flitzer sollte es nicht scheitern: Günstige Modelle schaffen mit einer Akkuladung Strecken von 20 bis 30 Kilometern. Für die meisten Stadtfahrten reicht das. Teurere Gefährte kommen sogar mehr als 100 Kilometer weit. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.