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Digitaler Nachlassplaner und Web-Unterstützung

27. April 2017 - Bestattung, Testament und Erbe: Wenn ein Mensch stirbt, beginnt die Bürokratie. Wer hilft, wenn etwa bestehende Verträge weiterlaufen? Mit dem Sterbegeld der LV 1871 kann man noch zu Lebzeiten Bestattung und sogar den digitalen Nachlass regeln. Der Abschluss ist jetzt direkt im Web möglich.

Eine Beerdigung mit allen Drum und Dran kostet hierzulande bis zu 10.000 Euro, häufig sogar mehr. Neben dem persönlichen Schmerz kommt für die Hinterbliebenen die finanzielle Belastung sowie die Tatsache, dass viele rechtliche Fragen zu klären sind. Die Erben müssen sich meist in mühevoller Kleinarbeit einen Überblick über bestehende Verträge und Online-Accounts verschaffen. In der Zwischenzeit summieren sich die weiter laufenden Kosten - zum Beispiel für Handyvertrag, Miete oder Autoversicherung.

Die LV 1871 (www.lv1871.de) hat eine Versicherungslösung parat. Ihre Police, das Sterbegeld Plus, leistet für die Erben echte Hilfestellung und vereinfacht für sie einen großen Teil der bürokratisch vielfältigen Arbeiten. Erstmals kann der Kunde – lange vor seinem Tod - diese Sterbegeldlösung der LV 1871 auch direkt online abschließen. Er wählt dafür einfach seine persönliche Produktvariante und kommt in sechs kurzen Schritten zum Abschluss. Eine große Erleichterung für die späteren Hinterbliebenen

Als erster Anbieter am Markt hat die LV 1871 hier einen digitalen Nachlassplaner in ihre Sterbegeldlösungen integriert. „Damit hat der Kunde wichtige Vorsorgemaßnahmen getroffen, um seinen Hinterbliebenen möglichst wenig Bürokratie zu hinterlassen“, sagt LV-1871-Vorstand Dr. Klaus Math (Foto:.LV 1871)

Laufende Verträge leicht gekündigt
Der digitale Nachlassplaner kündigt zum Beispiel den Handyvertrag mit der Meldung des Todes und macht auf Wunsch aus dem Facebook-Account eine Gedenkseite. Voraussetzung ist, dass der Versicherte seine Vertragsbeziehungen und Wünsche bereits zu Lebzeiten digital im Nachlassplaner hinterlegt hat. Darüber hinaus schließt das „Sterbegeld Plus“ eine einstündige Erbrechtsberatung mit einem Rechtsanwalt einmal pro Kalenderjahr ein. Diese Leistung kann nach dem Tod einmalig auch von einem Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden.

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) hat sich längst als Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen etabliert. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit verpflichtet sich die LV 1871 in hohem Maße den Interessen ihrer Kunden, die von unabhängigen Versicherungsvermittlern beraten werden. (-ver / www.bocquel-news.de)

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