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Konzepte und Kriterien

Der Fall „gonetto“ bleibt auch weiterhin ungeklärt

11. Oktober 2018 - Der Fall „gonetto-Geschäftsmodell“ schlägt hohe Wellen. Dem InsurTech-Maklerunternehmen droht die Insolvenz, nachdem die Versicherungsaufsicht BaFin und das Verwaltungsgericht Frankfurt übereinstimmend festgestellt haben, dass gonetto wohl gegen das Provisionsabgabeverbot verstoße.

„Ohne Provisionen ist ein fairer und transparenter Wettbewerb der Finanz- und Versicherungsprodukte möglich. Es sollte einen Rechtsanspruch von Kunden auf Nettopolicen geben“, sagt Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Die gonetto GmbH (www.gonetto.de) hat dieses Zitat richtungsweisend auf ihrer Homepage veröffentlicht. Auch Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (www.dsw-info.de) mischt sich in die Debatte ein und sagt: „Das Modell gonetto entspricht dem Wunsch der Verbraucherschützer nach Transpa-renz und hat das Zeug, den verkrusteten Versicherungsmarkt zu revolu-tionieren. Der Verbraucher wünscht sich deutlich mehr Transparenz, bei gonetto bekommt er sie.“ Über diese Aussagen hinweg sehen die BaFin (www.bafin.de) und das Verwaltungsgericht Frankfurt im Geschäftsmodell der gonetto GmbH einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot.

Wie sieht das Problem jetzt in der Praxis aus. Gonetto hat bereits öffentlich gemacht, dass dem InsurTech die Insolvenz droht. Das im Alsterspree Verlag angesiedelte Portal procontra (http://www.procontra-online.de) sprach darüber mit dem gonetto-Geschäftsführer Dieter Lendle. Der gonetto-Chef berichtete, dass gonetto Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt hat (siehe bocquel-news.de am 1. Oktober 2018 Sein oder Nichtsein? Geschäftsmodell wackelt). Und jetzt? Lendle berichtet der procontra-Redaktion, dass sich an seiner Einschätzung der rechtlichen Situation nichts geändert habe.

Demnach sieht er in der harsche Vorgehensweise der BaFin „nicht nur ein Schlag gegen gonetto, sondern gegen den Berufsstand des Vermittlers allgemein“. Dagegen werde sich gonetto mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Lendle zur procontra-Redaktion: „Wir haben in Deutschland aus guten Gründen die Aufteilung zwischen Versicherungs- und Vermittleraufsicht sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden.“

Auf die Frage, wie viele Versicherer bereits die Zusammenarbeit mit gonetto beendet haben – und ob auch manche Versicherer weiterhin zu gonetto halten, sagte Lendle: „Wir haben von fast allen Versicherern Kündigungen erhalten. Einige wenige Versicherer haben den direkten Kontakt zu uns gesucht und zumindest mit Verständnis reagiert. Wir hoffen, dass sie weiter zu uns halten.“

Wenn gonetto tatsächlich untergehen würde, was passiert dann? Können sich Kunden einen anderen Vermittler auswählen? Auch die Frage stellte die procontra-Redaktion dem gonetto-Chef.

Laut Lendle ist einer der ‚Missstände‘, die die BaFin als Rechtfertigung für das Verwaltungshandeln der gonetto anführt, das Bonitätsrisiko des Maklerunternehmens gonetto.

Natürlich bestehe ein Risiko für eine Insolvenz und die Vorgehensweise der Behörde habe dies massiv erhöht. Trotzdem sei das Risiko für die gonetto-Kunden minimal. Demnach begrenzt es sich auf den Verlust einer Provisionserstattung in einem Jahr, die der Kunde laut Dieter Lendle „ansonsten sowieso nicht erhalten hätte“. Sollte gonetto untergehen, kann sich nach Ausführungen des gonetto-Chefs der Kunde einen anderen Vermittler auswählen.

Die procontra-Redaktion zitierte in dem Gespräch mit gonetto, dass das Provisionsabgabeverbot den Verbraucher vor Fehlanreizen durch kurzfristige finanzielle Vorteile schützen soll. Das werde von der Versicherungsaufsicht offenbar sehr streng ausgelegt. Es stelle sich nun die Frage, ob Makler nach der Meinung von Dieter Lendle „lieber die Finger von diesem ‚heißen Eisen‘ lassen“ sollten?

Die Erwiderung von Dieter Lendle lautet: „Die Stärke des gonetto-Geschäftsmodells besteht eben gerade darin, dass keine Fehlanreize bestehen. Anders als sonst üblich bezahlt der Kunde pauschal 12 Euro pro Jahr und Versicherungsver-trag. Damit entfällt der Anreiz, durch Verkauf einer teuren Police möglichst hohe prozentuale Provisionen vom Versi-cherer zu erhalten. Fehlanreize werden auch vermieden, indem gonetto seinen Kunden die Verprovisionierungen sowie das pauschale gonetto-Honorar völlig transparent macht. Davon, dass man Kunden zu mehr Geschäft auffor-dert, geht kein Fehlanreiz aus. Nach dieser Diktion wäre unsere Welt voll von Fehlanreizen, die es zu bekämpfen gelte.“ (-el / www.bocquel-news.de)

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