12. April 2018 - Lange hieß es, der „Provisionsdeckel für Lebensversicherungen“ sei vom Tisch. Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung aus einer nicht-öffentlichen Sitzung mit Branchenvertreter besagt anderes. Demnach arbeitet die BaFin fleißig weiter an Plänen zu Provisionsdeckel und Richtwerten für Abschlusscourtagen.
Der Stein des Anstoßes: Der „Provisionsdeckel für Lebensversicherungen“. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) zufolge wurden Details zu Plänen der Aufsichtsbehörde BaFin (www.bafin.de) für einen Provisionsdeckel bekannt. Demnach sollen die Versicherer maximal 2,5 Prozent der von Kunden während der Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien für Abschlussprovisionen an Vermittler ausgeben dürfen. Wie weiter öffentlich wurde, können die 2,5 Prozent auf insgesamt 4,0 Prozent steigen, wenn der/die Vermittler bestimmte Qualitätskriterien wie eine niedrige Storno-Quote und eine geringe Anzahl von Kundenbeschwerden erfüllen. Wenn der Versicherer einem Vermittler darüber hinaus Dienstleistungen für IT, Marketing oder anderes vergütet, darf das die Summe nicht übersteigen, die ein fremder Dienstleister verlangen würde, stand in der Süddeutschen Zeitung zu lesen.
In einer nicht-öffentlichen Sitzung mit Branchenvertretern soll Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dieses Modell vorgeschlagen haben. Die Behörde habe das bestätigt. Die Aufsicht hatte bereits im vergangenen November durchblicken lassen, dass sie keine harte Provisions-Obergrenze vorgeben möchte, aber einen „Richtwert".
Laut BaFin ist im Paragraf (§) 48 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der durch das IDD-Umsetzungsgesetz geändert wurde, die Grundlage hierfür zu finden. Den Angaben zufolge besagen entsprechende Passagen, dass die Vergütung des Vertriebs nicht mit der Pflicht von Versicherern, im „bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren darf". Etwaige Interessenskonflikte, die Kunden schaden könnten, müssen demnach identifiziert und ausgeräumt werden. Nach Ansicht der BaFin müssten hohe Provisionen diesen Fehlanreizen zugerechnet werden.
Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, könnte die BaFin mit diesem Vorschlag den Politikern den Wind aus den Segeln nehmen, vor allem in solchen Kreisen, die ein vollständiges Provisionsverbot oder eine harte Deckelung von 2,5 Prozent verlangen. Es wird berichtet, dass die meisten Fachpolitiker sich einig sind, dass die aktuell gezahlten Provisionen angesichts der Minizinsen zu hoch sind; auch weil die seit langer Zeit rückläufigen Renditen für die Kunden bei Beibehaltung der bisherigen Gegebenheiten weiter schrumpfen.
Allerdings werde das Provisions-Thema vermutlich erst im Mai in Berlin auf den Tisch kommen. Laut Bericht in der Süddeutschen wird das Finanzministerium dann den Bericht über die bisherigen Erfolge oder Misserfolge des LVRG Lebensversicherungsreform-Gesetzes aus dem Jahr 2014 vorlegen. Das LVRG soll den Weg zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses frei machen.
Das LVRG schreibt einen Höchstzillmersatz von 2,5 Prozent vor, sieht aber auch eine Absenkung der Kundenbeteiligung an den derzeit hohen Bewertungsreserven vor sowie eine Herabsetzung des Garantiezinses von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent ab dem 1. Januar 2015. Im Gegenzug werden Lebensversicherte zukünftig stärker an den Risikogewinnen der Versicherer partizipieren. Außerdem muss in neuen Lebensversicherungsverträgen eine Effektivkostenquote ausgewiesen werden, damit Kunden einen besseren Überblick über die Kostenbelastung ihrer Verträge erhalten. Des Weiteren dürfen insbesondere börsennotierte Unternehmen keine Ausschüttungen an ihre Aktionäre vornehmen, wenn dadurch die Auszahlungsleistungen an ihre Kunden gefährdet wären.
Wie es heißt, geht es unter anderem um die deutliche Reduzierung der Abschlusskosten, was bisher nicht realisiert werden konnte. In der Süddeutsche Zeitung berichtet Herbert Fromme, dass BaFin-Exekutivdirektor Grund in der nicht-öffentlichen Sitzung vorgeschlagen haben soll, dass die Versicherer höchstens 2,5 Prozent der Beiträge für Courtagen/Provisionen ausgeben, die der Kunde während der Vertragslaufzeit zahlt.
Würden Vermittler eine geringe Storno- und Beschwerde-Quote aufweisen, bestünde die Möglichkeit weitere 1,5 Prozent vom Versicherer zu erhalten. Schließlich dürften aber auch Zuschüsse der Versicherer an die Vermittler beispielsweise für die IT oder Marketingaktivitäten in der Summe nicht größer ausfallen, als sie für einen fremder Dienstleister gezahlt würden. Damit wolle man verhindern, dass Versicherer Strategien finden könnten, dies zu umgehen.
Der BVK Bundesverbandes Deutscher Versicherungs-kaufleute e.V. (www.bvk.de) hatte noch im Januar in einer Stellungnahme zum BaFin-Vertriebsrundschreiben „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ vom 15. Januar 2018 geschrieben: „Der BVK begrüßt es ausdrücklich, dass, entgegen der ursprünglichen Ankündigung, der Entwurf des Vermittlerrundschreibens kein Vergütungs-modell im Bereich der Lebensversicherung formuliert hat. Der BVK ist der Auffassung, dass ein wie auch immer geartetes Vergütungsmodell von Seiten der Aufsicht bzw. des Gesetzgebers einen unverhältnismäßigen ordnungspolitischen Eingriff darstellt und verfassungs-rechtlich darüber hinaus äußerst zweifelhaft ist. Der BVK ist der Auffassung, dass bereits jetzt das Lebensversiche-rungsreformgesetz (LVRG) aus dem Jahre 2015 seine Wirkung bei den Versicherungsvermittlern jedenfalls voll entfaltet. Weitere Einschränkungen sind weder geboten noch erforderlich. Der BVK regt vielmehr an, bei den Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen anzusetzen und dort spürbare Kosteneinsparungen zu erzielen.“
Im Mai wird sich zeigen, wie mit dem Stein des Anstoßes „Provisionsdeckel für Lebensversicherungen“ weiter verfahren wird. (-el / www.bocquel-news.de)
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