19. Februar 2025
- Der Bundestag hat eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung beschlossen. Damit hat diese von der Anwaltschaft seit Längerem erhobene Forderung kurz vor der Bundestagswahl eine wichtige Hürde genommen. Die Rechts-schutzversicherer rechnen durch die Gebührenanhebung mit einer Kostensteigerung von insgesamt 7 Prozent.
Bereits seit Längerem fordern die Bundes-Rechtsanwaltskammer (www.brak.de) und der Deutsche Anwaltverein (https://anwaltverein.de/de/) eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nach dem Bruch der Regierungskoalition war zunächst fraglich, was aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wird. Am 31. Januar 2025 beschloss nun der Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungs-Gesetz. Damit hat diese von der Anwaltschaft seit Längerem erhobene Forderung kurz vor der Bundestagswahl eine wichtige Hürde genommen.
Wie bereits der Referentenentwurf sieht auch der nun beschlossene Entwurf vor, dass Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um 6 Prozent steigen sollen, Festgebühren um 9 Prozent. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Neu aufgenommen wurde eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände.
Versicherer warnen vor finanzieller Hürde
Während die Bundesrechtsanwaltskammer ausdrücklich begrüßt, dass mit der Anpassung der Anwaltsvergütung ein auskömmliches Arbeiten für die Anwaltschaft ermöglicht werden solle, warnen die Versicherer, dass Anwalts- und Gerichtskosten schon jetzt für viele Menschen eine finanzielle Hürde bei der Durchsetzung ihres Rechtes seien. Die Versicherungswirtschaft plädiert für eine geringere Anhebung der Anwalts- und Gerichtsgebühren als bisher vom Gesetzgeber geplant.
„Insbesondere in den unteren Streitwertstufen sollten die Gebühren geringer ansteigen als vom Bundesjustizministerium angedacht”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de). „Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher könnte es sonst aus Kostengründen schwieriger werden, ihr Recht durchzusetzen.” Würden die Gebühren erneut angehoben, könnten sie möglicherweise sogar zum Rechtshindernis werden, warnt Asmussen. Betroffen seien vor allem Rechtssuchende ohne Rechtsschutzversicherung.
Kosten für Rechtsschutzversicherer steigen um 7 Prozent
Die Rechtsschutzversicherer rechnen durch die Gebührenanhebung mit einer Kostensteigerung von insgesamt 7 Prozent. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich rund 4,7 Millionen Fälle und wenden für diese gut 3,6 Milliarden Euro auf. Rund 80 Prozent davon entfallen auf Anwaltshonorare.
Der GDV gibt zudem zu bedenken, dass die Umsätze der Anwaltschaft trotz allgemeiner Preissteigerungen durch die inflationsbedingt gestiegenen Streitwerte in den letzten Jahren bereits spürbar angestiegen seien. Darüber hinaus seien die Anwaltsgebühren bereits 2021 um mehr als 10 Prozent erhöht worden.
„Seit Januar 2021 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bereits einen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus saisonbereinigt von über 16 Prozent hinnehmen“, sagt Jörg Asmussen. Eine Anhebung der Anwalts- und Gerichtsgebühren von bis zu 9 Prozent ist daher aus GDV-Sicht dem Zugang zum Recht abträglich. Je nach Rechtsstreit seien die Kosten um 40 Prozent gestiegen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Dieser könnte sich in seiner Sitzung am 21. März 2025 damit befassen. (Umar Choudhry / www.bocquel-news.de)
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