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Konzepte und Kriterien

Beratungsfehler: Riester-Rente nicht vererbbar

14. Juni 2024 - Die Versprechungen, die Verbraucher*innen vor Abschluss eines Riester-oder Rürup-Renten-Vertrages als private Altersvorsorge gemacht worden sind, waren groß; aber tatsächlich führen die ab Eintritt in das Rentenalter auszuzahlenden Beträge oft zu Frust und Verzweiflung. Das schreibt Rechtsanwalt Dr. Tim Horacek auf www.anwalt.de.

Schon im September 2023 berichtete die Tagesschau unter der Überschrift „Sichert die Riester-Rente nur die Banken ab?" von dem Fall eines Betroffenen, dem bei Abschluss seines Vertrages ein Sparvermögen von circa 70.000,00 Euro und einer monatlichen Riester-Rente von 360 Euro prognostiziert worden waren. Doch der tatsächliche monatliche Rentenbetrag beläuft sich nun auf mickrige 72,00 Euro.

Die Bürgerbewegung Finanzwende (www.finanzwende.de/) hatte im Jahr 2020 die Eckdaten von 65 Riester-Versicherungen analysiert, das Ergebnis: erschreckend. So würden bei einer durchschnittlichen, auf 30 Sparjahre angelegten Vertragsdauer etwa 24 Prozent der eingezahlten Prämien für Gebühren verwendet - fast jeder vierte Euro. Ein Drittel der Versicherer würden gar 30 Prozent des Sparbetrages für Provisionen, Millionengehälter der Vorstände, Werbungen und Aktionäre verscherbeln.

Ein weiteres böses Erwachen erlebte ein Versicherter, dem während des laufenden Vertrages auffiel, dass seine Rentenansprüche im Falle des Ablebens vor Eintritt in das Rentenalter nicht auf seine Erben, sondern abschlaglos in das Vermögen des Versicherers übergehen werde.

Das Risiko eines solchen Totalverlustes war ihm bei Abschluss des Sparvertrages nicht bewusst. Der Mann erhob Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern und warf dem Versicherer vor, ihn über diesen - wesentlichen - Umstand nicht vorab aufgeklärt zu haben. Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, legte der Kläger Berufung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken ein. Dieses entschied mit Urteil vom 25. Oktober 2023 (Az.: 1 U 43/23), dass entgegen der Auffassung der Vorinstanz tatsächlich ein Beratungsfehler vorgelegen habe. Der Kläger könne daher im Grundsatz die Rückzahlung sämtlicher gezahlter Prämien (im Streitfall: circa 77.000 Euro) verlangen.

Die Berufung scheiterte allerdings daran, dass das Oberlandesgericht von einer Verjährung der Ansprüche ausging. Das OLG stellt allerdings klar heraus, dass von einer Verjährung nur wegen der Besonderheiten des Falles und einer ausnahmsweise grob fahrlässigen Unkenntnis des Klägers über die erbrechtlichen Bestimmungen ausgegangen werden konnte.

Rechtsanwalt Dr. Tim Horacek bei der Berliner Kanzlei Keen Law (www.keen-law.com/de/) sagt hierzu: „Das Oberlandesgericht konnte in diesem Fall nur deshalb von einer Verjährung der Ansprüche ausgehen, weil der Kläger die ihm überlassenen Info-Broschüre, aus der hervorging, dass etwaige Ansprüche nicht auf die Erben übergehen würden, nicht aufmerksam gelesen hatte. Das OLG setzt ganz klar in den Vordergrund, dass diese Unterlagen lediglich 6 Seiten umfassten und die Regelung ‚auf den ersten Blick‘ zu erkennen gewesen wäre.

Damit lässt sich diese Verjährungsaussage nicht auf andere Verfahren übertragen. Aus der Erfahrung wissen wir, dass solche Klauseln häufig in umfassenden und detailreichen Bedingungsklauseln versteckt sind. In diesem Fall geht auch das OLG Zweibrücken davon aus, dass die Ansprüche nicht verjährt wären, ein Kläger also die gesamte Summe hätte zurückfordern können.

Wir empfehlen daher, jegliche Rürup- oder Riester-Renten-Verträge anwaltlich prüfen zu lassen. In vielen Fällen lassen sich so mehrere zehn- oder hunderttausende - sonst verlorene - Euro zurückholen!"

Der Wunsch, vieler Versicherten, aus dem Riester-Vertrag auszusteigen und Schadenbegrenzung vorzunehmen, ist aus verschiedenen Facetten heraus mehr als verständlich. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit mehrere formelle und materielle Fehler beim Abschluss der vermeintlich sicheren und vernünftigen Sparanlagen entdeckt. Bei Fragen hierzu stehen Ihnen unter anderem auch die Experten der Keen Law Rechtsanwälte mit fundiertem Rat und Erfahrung zur Seite. (-el / www.bocquel-news.de)

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