logo
logo

Namen und Nachrichten

Bafin rügt fehlenden Kundennutzen bei LV

27. August 2024 - Lebens-Versicherer müssen den Kunden-nutzen ihrer Produkte stärker in den Fokus nehmen. Das fordert die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin). „Lebens-versicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden“, moniert BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens.

„Lebensversicherungen müssen einen angemessenen Kundennutzen bieten“, fordert BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Laut ihren Vorhaltungen klinge das „wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht“. Mehrere Lebensversicherer müssten dringend nachbessern.

Die BaFin (www.bafin.de) hatte im Mai vergangenen Jahres ihr Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht und darin dargelegt, was sie von den Unternehmen erwartet. Parallel dazu hatte sie verschiedene Aspekte der Produkte analysiert, darunter die Effektivkosten, die Abschlussprovisionen und die Storno-Quote, und dabei Ausreißer identifiziert.

13 Lebensversicherer, die besonders auffällig geworden waren, hat die BaFin mittlerweile einer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügten manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des BaFin-Merkblatts. „Was wir bislang herausgefunden haben, entspricht nicht unseren Erwartungen“, sagte Wiens beim diesjährigen Strategiemeeting Lebensversicherung des Handelsblatts.

Dabei geht es der BaFin insbesondere um die Höhe der Effektivkosten und den Vertrieb von Produkten außerhalb des Zielmarkts. Die Effektivkosten geben an, wie stark die jährliche Rendite durch die Kosten gemindert wird. Bei den Produkten mehrerer Unternehmen betrugen sie zum Zeitpunkt, zu dem die Hälfte der Versicherten ihre Verträge vorzeitig gekündigt hatte, 4 Prozent oder mehr. Die Unternehmen müssten also mit den dazugehörigen Kapitalanlagen eine Rendite mindestens in derselben Höhe erwirtschaften, damit die Kundinnen und Kunden davon profitierten.

„Wenn die Effektivkosten so hoch sind, müssen die Versicherer prüfen, ob zumindest für diejenigen Kundinnen und Kunden das Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird, die ihren Vertrag ab dem genannten Zeitpunkt kündigen“, sagte Julia Wiens. Nur dann könne von einem angemessenen Kundennutzen des Produkts die Rede sein.

Sehr hohe Storno-Quoten fielen auf
Einige Lebensversicherungsprodukte sind zudem mit sehr hohen Storno-Quoten aufgefallen – speziell in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein großer Teil der Kosten anfällt. Für solche Produkte dürfte ein angemessener Kundennutzen laut Wiens nicht gegeben sein. Ein hohes Frühstorno könne ein Hinweis dafür sein, dass die betreffenden Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarktes vertrieben wurden.

„Wenn ein angemessener Kundennutzen fehlt, wenn ein Produkt also nicht den Bedürfnissen des Zielmarkts entspricht, dann ist das ein Missstand“, stellte die BaFin-Exekutivdirektorin klar. Und wenn die BaFin Missstände feststelle, dann werde sie auch einschreiten.

Möglich wäre den Vertrieb von Produkten zu untersagen
„Wir können beispielsweise den Vertrieb von Produkten untersagen oder Maßnahmen gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern verhängen, wenn deren fachliche Eignung an-gesichts von Missständen in Frage steht“, erläuterte Julia Wiens. Am liebsten wäre es der obersten Versicherungsaufseherin jedoch, wenn die BaFin solche Maßnahmen gar nicht erst ergreifen müsse, weil alle Lebensversicherungsprodukte nicht nur dem Anbieter nutzen, sondern nachweislich auch den Versicherten. Das seien die Versicherer ihren Kundinnen und Kunden schuldig – und das dürfe man auch von ihnen erwarten. (-el / www.bocquel-news.de)

 

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.