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Konzepte und Kriterien

BaFin: 2018 wieder mehr Verbraucherbeschwerden

14. Februar 2019 - Verbraucher wandten sich 2018 deutlich häufiger mit Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als im Vorjahr. Zu Versicherungen gingen 8.097 Beschwerden ein. Doch den größten Anstieg verzeichnete die Aufsicht mit fast 30 Prozent bei den Beschwerden im Wertpapierbereich.

Die BaFin (www.bafin.de) verzeichnet immer mehr Verbraucherbeschwerden. So bearbeitete die Aufsicht 2018 beispielsweise zu Versicherungssachverhalten insgesamt 8.097 Eingaben. 2017 waren es 7.367 Beschwerden und Anfragen gewesen, im Jahr davor 7.985. Inhaltlich ging es bei den Eingaben der Verbraucher 2018 häufig um Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sowie um Tarifkalkulationen von Kraftfahrzeugversicherern. Auch die möglichen Auswirkungen des Brexit und die Überlegungen von Lebensversicherern, Vertragsbestände zu verkaufen, beschäftigten die Verbraucher.

Die BaFin bearbeitete vergangenes Jahr insgesamt 676 Verbraucherbeschwerden (2017: 522) und 396 -anfragen (272) zu Wertpapierthemen. Das im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Beschwerdeaufkommen ging laut BaFin sowohl auf die Reform des Investmentsteuergesetzes als auch auf die anfänglichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID II zurück, die auch für Verbraucher zahlreiche Neuerungen in der Anlageberatung mit sich brachte.

So beschwerten sich Anleger in den ersten Monaten beispielsweise vermehrt über eingeschränkte Handelsmöglichkeiten aufgrund fehlender Kosten- oder Zielmarktdaten. Teilweise lagen für Produkte auch noch keine Basisinformationsblätter nach der neuen PRIIP-Verordnung vor. Danach ging die Anzahl der Eingaben aber kontinuierlich zurück und pendelte sich im vierten Quartal wieder nahezu auf dem Vorjahreswert ein.

Die Eingaben über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (5.791) lagen 2018 nahezu auf Vorjahresniveau (5.587). Die BaFin bearbeitete 5.539 Beschwerden (2017: 5.425) und 252 Anfragen (162). Verbraucher beschwerten sich beispielsweise über die Laufzeiten von Überweisungen. Häufig baten sie die BaFin auch zu prüfen, ob Banken zu Recht Finanzierungsanfragen abgelehnt oder Geschäftsverbindungen gekündigt hatten. Daneben waren die Abwicklung langfristiger Sparverträge sowie die Zulässigkeit und Höhe von Entgelten wiederholt Gegenstand von Eingaben.

Weitergehende Informationen zu Verbraucherbeschwerden und -anfragen veröffentlicht die BaFin regelmäßig in ihren Jahresberichten. Darüber hinaus gibt die Aufsichtsbehörde jährlich eine nach Versicherungsunternehmen und -zweigen aufgeschlüsselte unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik heraus. (-el / www.bocquel-news.de)

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