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Ausnahmezustand G20 - Bürgerkrieg - versichert?

10. Juli 2017 - Bürgerkriegs-ähnliche Zustände. Chaoten stürmen und marodierten beim G20 durch Hamburgs Straßen. Rund 60 Millionen Euro sollte der G20 kosten. Jetzt spricht man von mindestens 131 Millionen Euro Gesamtkosten – plus. Höhe des Gesamtschadens unbekannt. Gutachter und Versicherer arbeiten auf Hochtouren.

Zentausende wollten seit vergangenen Freitag friedlich ihren Unmut gegen den G20-Gipfel auf Hamburgs Straßen demonstrieren, als die Spitzenpolitiker aus den 20 wichtigsten Nationen der Welt hier „zu Gast“ waren. Eine Gruppe extrem Gewalttätiger machte dies zunichte. Massive Ausschreitungen, autonome Krawalle, brennende Autos, zerborstene Schaufenster und geplünderte Geschäft – noch immer nicht ist das ganze Ausmaß des Chaos und die Höhe der Schäden bekannt. Bereits am Rande des G20-Gipfels forderten Politiker von Union und SPD Konsequenzen. Die Randalierer sollen europaweit gejagt und hart bestraft werden. Bisher sollen an die vierzig Haftbefehle vollstreckt worden sein.

Inzwischen laufen die Aufräumungsarbeiten in der Hansestadt auf Hochtouren. Der Fassungslosigkeit über das Chaos der Randalierer in Hamburg folgt teilweise Ratlosigkeit. Den Opfern der Gipfel-Krawalle versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel Entschädigungen: „Die entfesselte Gewalt und die ungehemmte Brutalität verurteile ich aufs Schärfste", sagte sie bei ihrer Abschlusspressekonferenz in Hamburg. Doch was das in der Praxis heißt, muss abgewartet werden, denn die Mühlen der Bürokratie mahlen bekanntlich langsam.

Heikle Nachfrage nach Versicherung
Heikel ist die Versicherungsfrage, wenn Unbeteiligte und auch Demonstranten bei den chaotischen Ausschreitungen verletzt wurde. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen können auch Demonstranten auf Versicherungsschutz hoffen, doch sicherlich nicht solche, die aktiv an vorderster Front mit Steinen und Flaschen gegen Polizisten vorpreschten. Es wird bereits diskutiert, dass man genau hinschauen werde, ob sich die so Verletzten bewusst den Demo-Gefahren aussetzten. Die Rädelsführer von Hamburg erhalten keinen Versicherungsschutz. Ist allerdings ein unbeteiligter Fußgänger in den Strudel der Krawallausschreitungen geraten und dabei verletzt wurde, darf er auf Versicherungsschutz hoffen.

Möglicherweise tritt dann auch eine teilweise oder vollständige Berufsunfähigkeit als Folge durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) in Kraft, sofern der Verletzte vorher eine abgeschlossen hatte. Außerdem könnte die private Unfallversicherung, unabhängig von der Berufsfähigkeit, bei dauerhaften körperlichen oder gesundheitlichen Schäden in Anspruch genommen werden.

Nicht lange warten sollten jedoch alle Betroffenen, um Schäden bei ihren Versicherern geltend zu machen. Hier ist Zeit Geld. Oberste Prämisse sollte sein, zeitnah Fotos vom Schaden zu machen und jetzt unverzüglich die Versicherung einschalten. Aber welche?

Die Zahl der brennenden Autos in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs scheint relativ überschaubar zu sein, denn viele Pkw-Besitzer hatte ihr Fahrzeug bereits vorher aus der Schusslinie gebracht. Wer aber bezahlt, wenn Autos von Unbekannten angezündet werden?

Nach der offiziellen Lesart heißt es: wenn ein Auto von Brandstiftern angezündet wird, ist das Vandalismus. In der Regel greift hier eigentlich nur die Vollkaskoversicherung – allerdings mit Ausnahmen. Wie der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) mitteilt, übernehmen im Falle nachgewiesenen Vandalismus und im Zuge eine Demonstration (und darum handelte es sich in Hamburg) beide – die Teil- und die Vollkasko-Versicherung.

Teil- und/oder Vollkasko-Versicherung?
Nach Auskunft der Versicherungs-Experten zahlt die Teilkasko-Versicherung für Schäden durch Explosion, Feuer, Feuerwerkskörper oder Schäden, die durch zerborstene Autoscheiben entstehen. Darüber hinaus kommt die Vollkasko-Versicherung nach der Randale für Vandalismus-Schäden wie beispielsweise Stein- und Flaschenwürfe auf. In Hamburg sollten sich daher betroffenen Autobesitzer in Hamburg unverzüglich bei ihrem Versicherer melden, bei dem die eine Teil- oder Vollkasko für ihren Wagen abgeschlossen haben.

Unterm Strich zahlt der Besitzer eines Autos, das durch den Vandalismus in Flammen aufging, so oder so drauf, denn als Versicherungsnehmer muss er bei einer Schadenzahlung eine Reduzierung des Schadenfreiheitsrabatts des Versicherers hinnehmen.

Je nach Lesart der individuellen Versicherungsbedingungen bezahlt die Versicherung bei einem ausgebrannten Auto den Totalschaden. In der Regel übernimmt sie den Wiederbeschaffungswert, das ist der Wert, den das Fahrzeug derzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen würde. Glück hat der Pkw-Besitzer, der in seinem Vertrag explizit die Erstattung des Fahrzeug-Neupreises vereinbart hat. Es gibt auch Klauseln mit einer Selbstbeteiligung. In diesem Fall zahlt der Versicherer nur die Summe, die über dem Selbstbehalt liegt.

Pech für den Autobesitzer
Pech für die Autobesitzer, die weder eine Teil- noch eine Vollkasko-Versicherung zu ihrer obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht kommt nur für Schäden auf, die man Dritten zugefügt hat.

Eine weitere Allgemeinregel besagt außerdem, dass nur das versichert ist, was fest im oder am Auto angebaut ist. Daher sind Handy und nicht fest installierte Navigationsgeräte, die sich im Fahrzeug befanden nicht versichert. Allerdings fallen Kindersitze, die fest auf der Rückbank des Autos installiert sind, unter den Versicherungsschutz.

Und jetzt gleiche Szene - eine andere Art der Schäden: Etliche Straßenzüge in und an den Demo-Brennpunkten der Stadtviertel Hamburgs zeigen auch neben ausgebrannten Autos drastische Spuren von Vandalismus und Zerstörung. „Wie im Krieg“ – so klagen die Bewohner zahlreicher betroffener Häuser. Sind hier Wohngebäude- oder Hausrat-Versicherung der rettende finanzielle Ausweg? „Brände, als Folge von gewalttätigen Handlungen, sind sowohl in der Wohngebäude- und Hausratversicherung, als auch in der gewerblichen Sachversicherung grundsätzlich versichert“, heißt es dazu beim GDV. Auch „Inneren Unruhen“ auf Deutschlands Straßen fallen darunter. Ob auch Wasserschäden, wie im Falle Hamburgs durch die Wasserwerfer der Polizei entstanden – dazugehören, bleibt abzuwarten. Im Übrigen werden eingeschlagene Fensterscheiben von der Glasbruchversicherung bezahlt.

Die Versicherer bieten darüber hinaus erweiterten Versicherungsschutz mit sogenannten Premiumprodukten für Privatkunden und „Extended Coverage“ für Industriekunden.

Schließlich gibt es noch die Extremus Versicherungs-AG (www.extremus.de), die für Schäden durch Terrorakte aufkommt. Sicherlich haben die Machenschaften der Chaoten in Hamburg terrorostisches Ausmaß. Doch noch zu wenige Hausbesitzer sind auch Kunden des im Jahr 2002 gegründeten Versicherers.

Extremus arbeitet vornehmlich mit Erstversicherern zusammen. Wegen der Besonderheit dieser Versicherung gegen Schäden durch Terrorakte sind bei der Zusammenarbeit mit den Erstversicherern als Vermittler und den Vermittlern einige Punkte zu beachten: Die Police von Extremus ist in ihren Inhalten eng mit der Sach- und BU-Police des Erstversicherers verknüpft.

Höhe des Schadenausmaßes steht noch nicht fest
Weil die Demonstranten auch nach dem Ende des G20 nicht endgültig Ruhe gaben, sondern noch das ganz Wochenende durch Hamburgs Straßen zogen, steht längst noch nicht endgültig fest, wie groß das gesamte Schadenausmaß ist. Versicherer und Gutachter haben noch eine Menge zu tun. (-el / www.bocquel-news.de)

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