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Assekurata rechnet 2018 mit deutlich geringerer ZZR

20. September 2018 - Noch vor Jahresende soll es Änderungen bei der Zinszusatzreserve (ZZR) geben. Jetzt liegt ein Referentenentwurf vom Bundesfinanzministerium (BMF) vor, wonach die sogenannte Korridormethode noch 2018 die Last der Branche für die Reserve zur Absicherung der Garantieversprechen auf 5 Milliarden Euro senkt.

Lange Zeit war unklar, wann und in welchem Maße die Politik die Lebensversicherer bei der Berechnungssystematik zur Zinszusatzreserve (ZZR) entlasten will. Doch nun liegt ein konkreter Referentenentwurf vom Bundesfinanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de) vor. Demnach würde die Korridormethode noch rechtzeitig vor dem Jahresende 2018 eingeführt. Nach Berechnungen der Rating-Agentur Assekurata (www.assekurata.de) sänken nach den derzeitigen Plänen die Anforderungen an die Reservierung allein für das aktuelle Geschäftsjahr um etwa 14 Milliarden Euro gegenüber der bisherigen Berechnungsmethodik.

Korridormethode und „X-Faktor"
Die Korridormethode wurde von der DAV Deut-schen Aktuarvereinigung (www.aktuar.de) in Abstimmung mit der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) entwickelt. In ihrer Funktionsweise fokussiert sie auch weiterhin den Referenzzinssatz, der sich unverändert am zehnjährigen Durchschnitt der Monatsendstände von Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren bemisst, allerdings über den Jahreswechsel nicht mehr als von einem definierten Korridor abweichen darf. Wie die Assekurata mitteilt, verändert sich danach der Referenzzins im Jahresvergleich so stark, dass er diesen Korridor verlässt, wird der neu anzunehmende Referenzzins auf letzteren begrenzt.

„Die Breite des Korridors ergibt sich dabei als prozentualer Anteil der Differenz zwischen dem ursprünglich berechneten Referenzzins und dem aktuellen Basiszins“, sagt Thomas Keßling, Analyst und Fachkoordinator Lebensversicherung der Assekurata. „Sie ist somit für die Höhe der ZZR-Zuführungen von besonderer Relevanz.“ Diese in Branchenkreisen auch als X-Faktor bezeichnete Größe hat das Bundesfinanzministerium in einem Verordnungsentwurf nun auf 9,0 Prozent justiert und zur Stellungnahme an mehrere Verbände - unter anderem an den Bund der Versicherten, die Deutsche Aktuarvereinigung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - geschickt.

Entlastung dank neuer Berechnungsvorschriften
Laut Assekurata und in Zahlen ausgedrückt führt die neue ZZR-Formel aktuell dazu, dass der Referenzzins für 2018, ausgehend vom Vorjahreswert (2,21 Prozent), bei der Untergrenze des Korridors auf ein Niveau von 2,10 Prozent abgefedert wird. Den Angaben zufolge resultiert das nach Schätzungen der Assekurata für 2018 in einem ZZR-Zuführungsbedarf von branchenweit 7 bis 8 Milliarden Euro, was weiterhin eine entsprechend hohe Ertragskraft voraussetzt. „Unter der bisherigen Berechnungsmethodik hätten die Unternehmen aber bis zu 22 Milliarden Euro reservieren müssen“, erklärt Keßling. „Somit würde die Einführung der Korridormethode nach den jetzt vorgelegten Plänen branchenweit allein für das aktuelle Geschäftsjahr eine Entlastung von ungefähr 14 Milliarden Euro nach sich ziehen.“

Zunächst war in Branchenkreisen ein X-Faktor von 6,5 Prozent diskutiert worden, der den Korridor weiter eingeengt und die Zuführungen insgesamt deutlicher reduziert hätte. Die Unterschiede zwischen dem bestehenden Verfahren und der Korridormethode sowie die Bedeutung des X-Faktors verdeutlicht die nebenstehende Abbildung, bei der Assekurata ein Basisszenario mit prognostizierten Seitwärtsbewegungen des Marktzinses unterstellt hat (zum Vergrößern bitte anklicken).

Die jährlichen Zuführungen zur ZZR (grüne Balken) sind in der Abbildung an der linken Skala abgetragen, der kumulierte ZZR-Bestand (graue Flächen, methodenabhängig) an der rechten, jeweils in Milliarden Euro.

Wie die Abbildung zeigt, verläuft in den Jahren nach 2018 der Aufbau der ZZR unter Anwendung der Korridormethode infolge des langsameren Absinkens des Referenzzinses deutlich flacher (vgl. hellgraue Flächen) als nach dem bisherigen Verfahren. „Damit würde sich der bisher angenommene Höchststand an ZZR von rund 150 Milliarden Euro im Jahr 2023 zeitlich mehrere Jahre nach hinten verschieben“, prognostiziert Keßling.

Belastungsspritzen reduziert und gleichförmiger längere Zeit verteilt
„Die vorliegende Korridormethode entfaltet die gewünschte Glättungswirkung, indem Belastungsspitzen reduziert und gleichförmiger auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Sie nimmt die Versicherer aber nicht aus der Verantwortung, langfristige Zinsvorsorge zu betreiben“, fasst Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung der Assekurata, zusammen. „Die Methodenänderung ist aus unserer Sicht zweckmäßig und überfällig. Eine entsprechende Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung würde die nötige Planungssicherheit für die Lebensversicherer schaffen. Die neue Methodik würde übermäßig große Sprünge bei der ZZR-Bildung verhindern und einen langfristig angelegten Reserveaufbau forcieren. Die Kapitalanlage würde nachhaltiger, da die ZZR-Finanzierung weitest möglich aus den laufenden Erträgen käme und nicht, wie aktuell von den Unternehmen praktiziert, ganz wesentlich aus der Auflösung von Bewertungsreserven der Kapitalanlagen.“ (-el / www.bocquel-news.de)

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