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Alte Schätze - moderne Leistungen - auch online

19. Juni 2017 - Die Württembergische verbessert die Leistungen ihrer „Best for Cars“-Police. Ab dem 1. Juli 2017 benötigen Besitzer eines Oldtimers erst ab einem Pkw-Wert von 50.000 Euro ein Wertgutachten - bisher 40.000 Euro. Der Versicherer folgt Verbraucherwünschen und bietet seine Pkw-Spezialtarife auch online an.

Für Freunde automobiler Raritäten gibt es Neuigkeiten: Die Württembergische Versicherung (www.wuerttembergische.de) erweitert den Leistungsumfang ihres Angebots im Oldtimerversicherungsbereich zum 1. Juli 2017 nochmals deutlich.

Mit ihrer Spezialversicherung „Best for Cars“ für Oldtimer, Youngtimer und Sammlerfahrzeuge hat der Versicherer, der zum des Vorsorge-Konzerns Wüstenrot & Württember-gische (www.ww-ag.de), gehört, eigenen Angaben zufolge seit Jahren leistungsstarke Tarife in seinem Produkt-portfolio. Das Stuttgarter Unternehmen zählt zu den führenden Anbietern in diesem Segment.

Auch bezüglich der zu versichernden Werte sieht die Württembergische sich als der richtige Ansprechpartner. Ganz gleich, ob es sich um einen Youngtimer mit einem Marktwert von einigen Tausend Euro oder eine Sammlung im Wert von vielen Millionen Euro handelt. Altes muss nicht antiquiert behandelt werden, so kann die Versicherung von klassischen Fahrzeugen auf Wunsch des Verbrauchers/Kunden auch online abgeschlossen werden. Zur Ermittlung des Preises für die Versicherung gibt es auf der Website www.oldtimer.de zudem einen speziellen Tarifrechner.

Verbesserung ab 1. Juli 2017
So ist beispielsweise künftig bei einem Oldtimer-Pkw erst ab einem Fahrzeugwert von  50.000 Euro (bisher 40.000 Euro) und bei einem Oldtimer-Kraftrad ab 20.000 Euro (bisher 15.000 Euro) ein Wertgutachten erforderlich. Ferner sind ab diesem Zeitpunkt alle unmittelbar durch Tierbiss verursachten Schäden unbegrenzt versichert; Folgeschäden sind bis zu 5.000 Euro (bisher 3.000 Euro) abgedeckt.

Mit zunehmendem Alter werden viele der „rollenden Kulturgüter“ immer wertvoller. Um sicherzugehen, dass bei einem Schaden der Versicherungsschutz ausreicht, sollten Oldtimerbesitzer den Wert ihres Fahrzeugs regelmäßig prüfen und mögliche Veränderungen ihrem Versicherer zeitnah mitteilen.

Die Württembergische hat darauf mit der sogenannten Wertsteigerungsvorsorge reagiert: Ist bei Eintritt eines Schadenfalls der Wert des versicherten Old- oder Youngtimers gegenüber dem Vertragsabschluss um 20 Prozent (bisher 10 Prozent) gestiegen, ohne dass dies gemeldet wurde, besteht der Versicherungsschutz ohne Einschränkungen.

Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen Elementargefahren wie Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung sowie bei Schäden durch herabfallende Gebäudeteile innerhalb und außerhalb von Gebäuden. 

Was das Thema Saisonkennzeichen betrifft, gilt bei der Württembergischen eigenen Angabe zufolge weiterhin: Versicherungsbeiträge werden nur für den Zulassungszeitraum fällig. (-ver / www.bocquel-news.de)

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