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Konzepte und Kriterien

Als Azubi bis zu 600 Euro an Zuschüssen kassieren

18. August 2016 - In Rund 330 Berufen beginnt in diesen Tagen für 1,3 Millionen junge Menschen die Ausbildung – zumeist mit noch schmalem Verdienst. Trotzdem kann sich eine Finanz- und Versicherungsberatung für Azubis lohnen, um von vermögenswirksamen Leistungen von bis zu 600 Euro pro Jahr zu profitieren.

Der Sprung von der Schule in die Berufsausbildung ist spannend und aufregend. In den ersten Wochen stellen sich die meisten Azubis neuen Aufgaben und Herausforderungen – und auch vielen neuen Verantwortungen; auch finanziellen. Der Vorteil einer Ausbildung gegenüber einem Studium ist die tarifliche Ausbildungsvergütung. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) kamen Azubis im Westen der Bundesrepublik 2015 auf durchschnittlich 832 Euro pro Monat, im Osten Deutschlands verdienten Lehrlinge monatlich im Schnitt 769 Euro. Doch auch mit diesem geringen Verdienst können bei voll ausgeschöpfter Förderung über 600 Euro pro Jahr zum Azubi-Gehalt dazukommen – das hat die Deutsche Vermögensberatung AG (www.dvag.com) errechnet. Lehrlinge können vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen, die der Staat mit der sogenannten Arbeit-nehmersparzulage unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch zusätzlich fördert. Und auch der Abschluss einer Riester-Rente kann durch staatliche Förderung bereits jetzt Steuervorteile bescheren.

Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
Neben dem grundsätzlich bestehenden Recht, vom Lohn einen gewissen Betrag als vermögenswirksame Leistungen in eine Geldanlage abführen zu lassen, erhalten viele Arbeitnehmer arbeits- oder tarifvertraglich zugesicherte vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber selbst. Doch viele Lehrlinge kennen diese Angebote ihrer Unternehmen nicht oder trauen sich nicht, gleich zum Berufsstart danach zu fragen – ein Fehler. Bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat können sich Berufsanfänger erkundigen, ob ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen und falls ja, wie hoch diese ausfallen.

Vermögenswirksame Leistungen vom Staat
Auch wenn arbeitgeberfinanzierte vermögenswirksame Leistungen nicht gewährt werden, könnte es sich für Berufsanfänger lohnen, über einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan nachzudenken, um sich dadurch eine zusätzliche staatliche Förderung zu sichern. Denn, egal ob vom Arbeitgeber oder vom eigenem Gehalt finanziert: Beim Bau- und Fondssparen können Arbeitnehmer in den Genuss der sogenannten Arbeit-nehmersparzulage kommen, wenn das zu versteuernde Jahres-einkommen weniger als 20.000 Euro beträgt. Und das trifft auf die meisten Azubis zu. Ein Bausparvertrag wird mit bis zu 43 Euro und ein Fondssparplan mit bis zu 80 Euro pro Jahr bezuschusst (DVAG Grafik - zum Vergrößern bitte anklicken); es können auch beide Optionen gleichzeitig genutzt werden. Die persönlichen Sparziele sollten ausschlaggebend für die jeweils passende Anlage-Variante sein. Um die Zuschüsse zu bekommen, lohnt es sich sogar, notfalls den Beitrag des Arbeitgebers aus eigener Tasche aufzustocken. So können Azubis über 600 Euro mehr im Jahr kassieren. Um die beste Lösung zu finden, ist es ratsam sich individuell beraten zu lassen. Und sei der Start in den Beruf noch so hektisch: auf lange Sicht ergeben sich hierbei nur Vorteile. (ml / www.bocquel-news.de)

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