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Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte

28. Juni 2024 - Um bestehende Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung zu schließen, verabschieden die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte.

Für Versicherte der privaten Krankenversicherung (www.pkv.de) bedeuten sie Klarheit und Zugang zu wichtigen Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden neue Leistungen aufgenommen, die eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen, wodurch die psychotherapeutische Versorgung der PKV-Versicherten nachhaltig gestärkt wird.

Der Anlass für diese Vereinbarung war die veraltete Auflistung psychotherapeutischer Leistungen in den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP). Wichtige und etablierte Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie waren darin bisher nicht enthalten. Diese Lücken werden durch die neuen Empfehlungen geschlossen, wodurch der Zugang zur Psychotherapie für Privatversicherte erleichtert wird.

Durch die Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie bereits vor einer umfassenden Reform der GOÄ bzw. GOP verbessert. Die Vielzahl der dafür erforderlichen Analogbewertungen unterstreicht die dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der veralteten Gebührenordnungen.

Es ist zu beachten, dass sich die Beihilfeträger der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein den neuen Empfehlungen noch nicht angeschlossen haben. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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