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Konzepte und Kriterien

75 Jahre „Grüne Versicherungskarte“

20. August 2024 - In diesem Sommerurlaub machten sich viele Deutsche ohne Sorgen auf den Weg in den Süden. Sie konnten beruhigt losfahren, da ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland durch das Grüne-Karte-System abgedeckt ist. Aktuell gilt dieser Schutz in 48 Ländern. In diesem Jahr feiert die Versicherungskarte 75-jähriges Jubiläum.

Hinter dieser scheinbar einfachen Absicherung steckt jedoch eine immense organisatorische Leistung. Das Grüne-Karte-System, das unter dem Council of Bureaux (COB) agiert, umfasst heute etwa 1.500 Versicherer und schützt rund 500 Millionen Fahrzeuge in Europa sowie in Teilen Nordafrikas und des Nahen Ostens. Jährlich werden rund 375.000 grenzüberschreitende Unfälle bearbeitet – das sind über 1.000 täglich. „Was vor 75 Jahren als Idee entstand, schützt heute Millionen Reisende und hat unzähligen Unfallopfern geholfen“, betont Sandra Schwarz, Präsidentin des COB.

Die ursprüngliche Vision: Grenzen überwinden, Opfer schützen
Bis in die 1950er-Jahre war es kompliziert und teuer, mit dem Auto ins Ausland zu fahren. Grenzversicherungen mussten für jedes Land einzeln abgeschlossen werden. Nur in wenigen nordischen Ländern gab es vor dem Zweiten Weltkrieg bereits eine grenzüberschreitende Kfz-Versicherung, die als Vorbild für das heutige Grüne-Karte-System diente.

Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen 14 europäische Staaten, zunächst ohne Deutschland, 1949 eine gemeinsame Vision in Angriff: Sie wollten den grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern und Unfallopfern eine schnelle Entschädigung ermöglichen. Grenzversicherungen sollten durch ein einheitliches Dokument ersetzt werden, das in allen teilnehmenden Ländern als Versicherungsnachweis akzeptiert würde.

Um diese Vision zu verwirklichen, gründeten sie das COB und entwickelten das „Internationale Kfz-Versicherungszertifikat“, das auf grünem Papier gedruckt wurde – die „Grüne Versicherungskarte“. 1953 startete das System in 19 Ländern, einschließlich der späteren Bundesrepublik.

Von Grenzkontrollen zum Kennzeichenabkommen
Das Grüne-Karte-System wuchs rasch. Länder wie Polen, Ungarn und Rumänien traten in den 50er- und 60er-Jahren bei, sogar jenseits des „Eisernen Vorhangs“. Besonders in der Europäischen Union wurde der grenzüberschreitende Verkehr vereinfacht, und immer mehr Länder erkannten die nationalen Kennzeichen als Versicherungsnachweis an. Seit 1991 gilt in 39 Mitgliedsstaaten das sogenannte Kennzeichenabkommen, wodurch die Mitführung der Grünen Karte überflüssig wurde – das Kennzeichen allein reicht als Nachweis.

Die Grüne Versicherungskarte wird weiß – und bald digital
Seit 2021 wird die Grüne Karte nur noch auf weißem Papier ausgestellt, was den Versand und die Nutzung vereinfacht. Kunden können die Karte digital erhalten und selbst ausdrucken. Ab 2025 wird der Papiernachweis ganz entfallen: Ein PDF auf dem Smartphone genügt. Trotz dieser Änderungen bleibt die Bezeichnung „Grüne Karte“ auch nach 75 Jahren bestehen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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