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Konzepte und Kriterien

34f-Vermittler, IDD-Regeln und die Koalitionspläne

12. Februar 2018 - Im Koalitionspapier, das CDU/CSU und SPD am Sonntag vor einer Woche ausgehandelt haben, geht es auch um die 34f-Vermittler, sprich die freien Finanzanlagenvermittler. Laut Koalitionsplan soll künftig die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch für diesen Kreis zuständig sein.

Wer hätte das gedacht, dass das Koalitionspapier von CDU/CSU und SPD einen Mehraufwand für 34f-Besitzer bedeuten könnte. Doch das ist jetzt dezidiert nachzulesen: „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden“. Dieser Wortlaut steht original auf Seite 135 des insgesamt 177 Seiten umfassenden Vertrags, den CDU/CSU und SPD vor acht Tagen als Koalitionspapier ausgehandelt haben. Der geplante Aufsichtswechsel könnte den Finanzanlagenvermittlern große Umständlichkeiten bereiten, sind sich Insider sicher.

Ob die  BaFin vorab von den Plänen informiert wurde, ist nicht bekannt. Nach Meinung von Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung (www.afw-verband.de) stünde der Behörde aber per se zu wenig Personal zur Verfügung, um die jetzige Aufsichtsaufgabe der IHKs zu übernehmen. Erschwerend käme hinzu, dass jetzt auch unterschiedliche Gesetzesgrundlagen berücksichtigt und die Umsetzung von Mifid II und IDD-Regeln überwacht werden müssten.

Vor allem Vermittler, die sowohl über eine 34d-Erlaubnis (Versicherungen) als auch eine 34f-Erlaubnis (Finanzanlagen) verfügen, dürften durch die Reform verwaltungstechnisch einen erheblichen Mehraufwand erfahren. Und das trifft nicht Wenige. Wie das aktuelle Vermittlerbarometer des AfW-Verbands zeigt, verfügt knapp die Hälfte (48 Prozent) der Makler auch über eine 34f-Lizenz.

Und nun müssen bekanntlich die Regeln der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II seit Anfang Januar 2018 verbindlich angewendet werden. Das betrifft jedoch bisher nur Banken und Vermögensverwalter, die nach dem deutschen Kreditwesengesetz reguliert werden. Freie Finanzanlagenvermittler warten noch auf eine Neufassung der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV). Nach dieser Verordnung – so die bisher bekannte Planung – werde festgelegt, wie die Mifid-II-Regeln auch für Finanzanlagenvermittler gelten. „Bislang liegt allerdings nicht einmal ein Entwurf vor, so dass für 34f-Vermittler vorläufig die FinVermV in ihrer alten Fassung gilt“, heißt es dazu von offizieller Stelle.

Norman Wirth, Vorstand des Vermittlerverbands AfW, kann sich nur schwer vorstellen, dass die BaFin die Aufsicht über rund 40.000 deutsche Finanzanlagevermittler umgehend übernehmen könnte. Außerdem gelten für KWG-regulierte Akteure und unabhängige unterschiedliche Gesetzesgrundlagen. Rechtsanwalt Wirth erinnert außerdem daran, dass sich direkt aus Mifid II und dem deutschen Kreditwesengesetz eine Bereichsausnahme ergebe, nach der auch 34f-Vermittler tätig sind. Diese Grundlage falle auch bei einer geänderten Aufsicht nicht automatisch weg, betont Norman Wirth.

„Entwarnung bei der Vergütung“ sieht der AdW-Vorstand. Der Knackpunkt für Vermittler ist die Vergütungsregelung nach Mifid II. Ein Vermittler der nach Paragraf 32 KWG tätig ist, darf laut EU-Vorgaben nur in einem eng abgesteckten Rahmen Provisionen annehmen. Die Vergütung durch Produktanbieter soll nicht mehr als Gewinn vereinnahmt werden, sondern muss die Qualität der Beratung verbessern helfen.

Für nicht wenige 34f-Vermittler würde diese Mifid-Regel das ‚Aus‘ bedeuten, heißt es beim Vermittlerverband AfW. Würden bei einer Aufsicht durch die  BaFin die Vergütungsregeln von Mifid II auch für sie gelten? Norman Wirth sagt dazu klar: „Die Vergütung hat mit der Aufsicht direkt nichts zu tun. Wenn die Aufsicht einer anderen Stelle zufalle, ändern sich nicht automatisch auch die berufsrechtlichen Regelungen.

Übrigens …..
….tritt in Deutschland die nationale Umsetzung der IDD wie vorgesehen am 23. Februar in Kraft, auch wenn auf europäischer Ebene derzeit noch über eine Verschiebung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD nachgedacht wird. Die damit verbundene Überarbeitung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) werde vermutlich frühestens im Frühjahr kommen, teilt das federführende Bundeswirtschaftsministerium mit. (-el / www.bocquel-news.de)

40.000 Vermittler bald unter den Fittichen der BaFin?
Eigentlich finde ich es doof über Pläne zu sprechen und sie zu kritisieren, wenn sie konkret noch nicht spruchreif sind. Ich rege mich regelmäßig auf, wenn die noch beinahe ungelegten Eier der sogenannten GroKo schon jetzt kritisch zerfleddert werden; zumal ja die SPD-Basis erst noch generell abstimmen muss, ob es überhaupt zum Schulterschluss zur Regierung von CDU/CSU und SPD kommt. Nun habe aber auch ich meinen Aufreger gefunden, denn jetzt wurde aus dem eben veröffentlichten Koalitionsvertrag bekannt, dass freie Finanzanlagenvermittler beziehungsweise Vermittler mit Paragraph 34d-Erlaubnis (Versicherungen) und auch 34f-Erlaubnis (Finanzanlagen) in Zukunft von der BaFin beaufsichtigt werden sollen. Ich bin überrascht, dass das Koalitionspapier bereits jetzt auf solche Details eingeht. Also noch ein neues, nicht unerhebliches Verantwortungs- und Aufgabengebiet für die BaFin.

Nun wissen aber nicht nur Vermittler-Verbände wie beispielsweise der AfW, dass bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht personell schon länger Land unter ist. So hält AfW-Vorstand Norman Wirth den GroKo-Plan speziell in Sachen Aufsicht über Vermittler für kaum durchführbar. Er sagt: „Die BaFin hat derzeit alle Hände voll zu tun, um die Einführung der Mifid II und im Versicherungsbereich der IDD-Regeln zu überwachen.“ Die Aufsicht zusätzlich über knapp 40.000 Finanzanlagenvermittler stoße bei der Behörde vermutlich an deren Kapazitätsgrenzen.

Wenn man bedenkt, dass schon seit der Einführung von Solvency II offensichtlich ist, dass die neuen Kapitalanlagenregeln ungeahnt viel mehr Arbeit für die Kontrollbehörde bedeuten. Und jetzt auch noch die Vermittler???

Löblich erscheint mir, dass die Lobby der Assekuranzen und ihrer Vermittler in den Formulierungen des jüngsten Koalitionspapiers thematisch überhaupt vorkommen. Ich werde aber den Eindruck nicht los, dass hier wieder mal am „grünen Tisch“ Dinge festgezurrt wurden, die praktisch schwerlich und sofort kaum umzusetzen sind. Leider ist so Vieles auf dem politischen Parkett theoretisch ganz gut gemeint, praktisch aber wieder einmal nicht gut gemacht. Ellen Bocquel

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