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3 mal 7 plus 1 auf einen Streich bei Grundfähigkeit

9. Juli 2018 - Ab sofort bietet die MetallRente einen alternativen Tarif zur Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) an. Mit der Grundfähigkeits-Versicherung wird der Verlust von 22 konkreten Fähigkeiten abgesichert. Die neue Police zahlt auch falls der Versicherte trotz körperlichen Beeinträchtigung einen anderen Job ausüben kann.

Anfang Juli hat das Versorgungswerk MetallRente die Grundfähigkeitsversicherung MetallRente.Vital als zusätzliches Angebot neben MR.BU und MR.EMI eingeführt, um es allen Arbeitnehmer*innen zu ermöglichen, ihre Arbeitskraft abzusichern.

Für die meisten Menschen ist die eigene Arbeitskraft das wichtigste Kapital. Bei Verlust der eigenen Arbeitskraft und ohne ausreichende Absicherung rutschen viele Menschen in die Armut ab, denn die Sozialleistungen für Erwerbsgeminderte reichen oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Das Versorgungswerk MetallRente (www.metallrente.de) bietet daher unterschiedliche Möglichkeiten der Vorsorge an. Als neueste Versicherungslösung kommt die Grundfähigkeitsversicherung dazu.

„Alle Arbeitnehmer brauchen Zugang zu bedarfsgerechtem Invaliditätsschutz“, sagt MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch. Mit dem neuen Tarif will das Versorgungswerk die Beschäftigten, die bisher keine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsversicherung haben, erreichen. „Bei der Grundfähigkeitsversicherung wird nicht die Ausübung eines bestimmten Berufs oder eine weit gefasste Erwerbsfähigkeit versichert, sondern bis zu 22 konkrete Fähigkeiten: zum Beispiel Hören, Sehen oder der Gebrauch einer Hand“, sagt Karch.

Heribert Karch macht am Beispiel eines 30-jährigen Produktionshelfers deutlich, dass 18 versicherte Grundfähigkeiten, monatlich rund 40 Euro kosten. Kommt es nun zum Ausfall einer dieser Fähigkeiten, dann erhält er bis zum 65. Geburtstag 1.000 Euro pro Monat (es erfolgt allerdings keine Rückzahlung sollte er gesund bleiben). Der normale BU-Tarif des Versorgungswerks kostet ihn hingegen fast 100 Euro monatlich.

Ob jemand in der Lage ist zu laufen oder zu sitzen sei leicht zu überprüfen. Die MeteallRente zahlt die vereinbarte monatliche Leistung, sofern eine der versicherten Fähigkeit ausfällt, sagt der MetallRente-Chef. „Es gibt keine Einkommensdeckelung, falls ein Versicherter trotz Beeinträchtigung einen neuen Job ausüben kann“, fährt Karch fort. Ein Mechaniker der nicht mehr gehen kann erhält beispielsweise die volle versicherte Leistung, auch für den Fall, dass er einen Bürojob annehmen sollte. (-ver / www.bocquel-news.de)

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